Sitzung: 27.11.2017 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0468/2017
Der Jahresabschluss
2014 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im März 2017 vorgelegt. Die Prüfung
des Abschlusses wurde am 19.09.2017 beendet.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 15-16 des Prüfberichts auf einige Fehler hin:
4.1 Bestände auf dem
Eröffnungsbilanzkonto
Hier bemängelt das RPA dass das Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und
einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser
Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals
Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat
vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann
nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen
Wert. Eine Lösung wird mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen.
4.2 Säumniszuschläge
Das RPA bemängelt, dass Erträge und Einzahlungen von Säumniszuschlägen im Haushalt der Gemeinde Langendorf vereinnahmt werden. Gemäß § 3 Abs. 5 Abgabenordnung stehen diese, als steuerliche Nebenleistungen, den verwaltenden Körperschaften und somit der Samtgemeinde Elbtalaue zu.
Dies wird seitens der Samtgemeinde geprüft.
4.3 Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unter diesem Punkt bemängelt das RPA, dass über- und
außerplanmäßige Aufwendungen, welche die in § 6 der Haushaltssatzung
festgelegte Unerheblichkeit überschreiten, zum Teil erst mit dem
Jahresabschluss vom Rat genehmigt werden. Dieser muss gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG
jedoch vor dem Entstehen des Geschäftsvorfalls hinsichtlich der zeitlichen und
sachlichen Unabweisbarkeit sowie der Deckungsfähigkeit beurteilt und vom Rat
genehmigt werden.
Hier ist die Verwaltung gefordert zukünftig die Budgetüberwachung genauer
vorzunehmen.
4.4 Wertberichtigung
von Forderungen
Nach Ansicht des RPA beinhaltet die Schlussbilanz zum 31.12.2014 auch Forderungen, deren Werthaltigkeit zumindest zweifelhaft erscheine, und dass diese außerplanmäßig abgeschrieben werden müssten. Der Hinweis ist grundsätzlich korrekt. Dies wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wie folgt durchgeführt:
Die
Bewertung des Finanzvermögens und der liquiden Mittel erfolgte anhand des
Nominalwertes. Es finden mindestens zweimal jährlich Besprechungen statt, zum
einen zwischen Kassenleiter, stellv. Kassenleiterin und FBL 2 (für Forderungen
bis 150,00 Euro), zum anderen mit den betroffenen Fachdienstleitern (für höhere
Forderungen), in denen entschieden wird, wie mit zweifelhaften Forderungen umgegangen
Wertberichtigung/Erlass/befristetet oder unbefristete Niederschlagung) wird.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2014 ein ordentliches Ergebnis von 12.441,67 € und ein außerordentliches
Ergebnis von -2.569,11 € erzielt. Das
Überschuss verringert die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf -236.626,35
€ und ist gem. § 24 GemHKVO in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
abzudecken.
Folgende
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden 2014:
1. Budget
3: Hier lag bei der Planungserstellung beim Produkt 55500 bei den Aufwendungen
ein Vorzeichenfehler vor, womit ein Defizit von 20.000,00 € zu erwarten war,
jedoch bei diesem Produkt bei -32.269,06 € landete. Schlussendlich lagen die
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 3 jedoch bei 21.406,34 €.
2.
„Budget 61“: In 2014 kam es zu
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 14.280,72 €, welche aus
überplanmäßigen Auszahlungen für Rechnungsprüfgebühren für Jahresabschlüsse
sowie überplanmäßigen Auszahlungen für Gewerbesteuer-, Kreis- und
Samtgemeindeumlage resultieren.
Herr
Pauls gibt ergänzende Erläuterungen zum Sachverhalt, insbesondere zu den
Punkten 4.1 – 4.4 des Prüfberichtes des RPA.
Die
Kosten für den Prüfbericht sind im Haushalt enthalten und betragen von 1.400,-
bis 1.800,- € jährlich.
Der
Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2014
gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
b) Der Rat erteilt der Bürgermeisterin
Entlastung für das Haushaltsjahr 2014
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 9.872,56 € verringert die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf
einen Gesamtfehlbetrag von -236.626,35 €
d) Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen
im Budget 3 (21.406,34 €) sowie die überplanmäßigen Auszahlungen im Budget 61
(14.280,72 €) werden genehmigt