Sitzung: 08.11.2017 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 22/0441/2017/1
Herr
Maatsch verweist auf die Beschlussvorlage 22/0441/2017 zur Sitzung am
11.10.2017 und geht kurz auf die dazu erfolgte Beschlussfassung ein. Der Rat
will hier in § 5 den Abs. d) anfügen und die Hundesteuer für Jagdhunde
ermäßigen. Er hält die gewählte Formulierung für missverständlich und für
Hundehalter bezüglich des Ausbildungszeitraumes für Jagdhunde durchaus zum
Missbrauch geeignet.
Er
empfiehlt daher, die Satzungsneufassung erneut zu beschließen, zur Klarstellung
des gegenüber der Entwurfsfassung ergänzten Ermäßigungstatbestandes für
Jagdhunde in § 5 d) und den Beschluss vom 11.10.2017 aufzuheben.
Rh
Thiele fragt in diesem Zusammenhang, wie der Hundebestand in einer Gemeinde
kontrolliert wird. Herr Maatsch erläutert, dass die Hunde anzumelden sind und
demgemäß Hundemarken tragen. Ansonsten ist die Verwaltung auch auf Hinweise von
Nachbarn oder auch anderen Personen angewiesen.
Nach
Erläuterung fasst der Rat der Gemeinde Jameln den
Herr
Maatsch verlässt die Sitzung um 19.15 Uhr.
Beschluss:
Der Rat
beschließt unter Aufhebung des Beschlusses vom 11.10.2017, JAM/X/05, TOP 10,
die Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jameln gemäß Anlage 1 zur
Niederschrift.