Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Herr Maatsch verweist auf die Beschlussvorlage 22/0441/2017 zur Sitzung am 11.10.2017 und geht kurz auf die dazu erfolgte Beschlussfassung ein. Der Rat will hier in § 5 den Abs. d) anfügen und die Hundesteuer für Jagdhunde ermäßigen. Er hält die gewählte Formulierung für missverständlich und für Hundehalter bezüglich des Ausbildungszeitraumes für Jagdhunde durchaus zum Missbrauch geeignet.

Er empfiehlt daher, die Satzungsneufassung erneut zu beschließen, zur Klarstellung des gegenüber der Entwurfsfassung ergänzten Ermäßigungstatbestandes für Jagdhunde in § 5 d) und den Beschluss vom 11.10.2017 aufzuheben.

 

Rh Thiele fragt in diesem Zusammenhang, wie der Hundebestand in einer Gemeinde kontrolliert wird. Herr Maatsch erläutert, dass die Hunde anzumelden sind und demgemäß Hundemarken tragen. Ansonsten ist die Verwaltung auch auf Hinweise von Nachbarn oder auch anderen Personen angewiesen.

 

Nach Erläuterung fasst der Rat der Gemeinde Jameln den

 

Herr Maatsch verlässt die Sitzung um 19.15 Uhr.

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt unter Aufhebung des Beschlusses vom 11.10.2017, JAM/X/05, TOP 10, die Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jameln gemäß Anlage 1 zur Niederschrift.