Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Die Gebührenkalkulation Bestattungswesen, für die Jahre 2018 und 2019 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen erhöhen. Bei den jährlich zu zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren ergibt sich eine Erhöhung von 17 Cent je Grabstelle im Jahr.

Auf die Unterlagen zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen.

 

Der BKDE empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.