Sitzung: 07.11.2017 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/0513/2017
Die
Gebührenkalkulation Bestattungswesen, für die Jahre 2018 und 2019 hat ergeben,
dass sich die Gebühren für einige Leistungen erhöhen. Bei den jährlich zu
zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren ergibt sich eine Erhöhung von 17 Cent
je Grabstelle im Jahr.
Auf die Unterlagen
zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen.
Der BKDE empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Die 4. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.