Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ermittelten Gebührenobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Sachverhalt und gibt zu verstehen, dass die Kapellenbenutzung zurückgeht, die Kosten für die Unterhaltung aber dadurch nicht geringer werden. Des weiteren erklärt er, dass es beim Erwerb der Grabstätten eine geringe Steigung der Kosten gibt. Eine größere Erhöhung der Kosten gibt es bei der Nutzung der Kapelle, sowie der Kühlung. Die jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren müssten um 0,17 € angehoben werden.

 

Nach ausführlichen Bericht erfolgt die Kenntnisnahme.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, der Benutzung der Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2018 und 2019 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.