Sitzung: 07.11.2017 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/0460/2017
Die
Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ermittelten
Gebührenobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich.
Betriebsleiter
Klafak erläutert den Sachverhalt und gibt zu verstehen, dass die
Kapellenbenutzung zurückgeht, die Kosten für die Unterhaltung aber dadurch
nicht geringer werden. Des weiteren erklärt er, dass es beim Erwerb der
Grabstätten eine geringe Steigung der Kosten gibt. Eine größere Erhöhung der
Kosten gibt es bei der Nutzung der Kapelle, sowie der Kühlung. Die jährlichen
Friedhofsunterhaltungsgebühren müssten um 0,17 € angehoben werden.
Nach ausführlichen
Bericht erfolgt die Kenntnisnahme.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von
Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, der Benutzung der
Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe der Samtgemeinde
Elbtalaue für die Jahre 2018 und 2019 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.