Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

 

Die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ ist am 01. Januar 2004 auf den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue übertragen worden. Dies hat zur Folge, dass wesentliche Teile der Einrichtung organisatorisch wieder als „eigene Leistung“ erbracht werden. Das gilt für den zur Durchführung der Reinigung nötigen Personal-. Maschinen- und Fahrzeugeinsatz. Für einen Teil der zu reinigenden Straßen wird die Straßenkehrmaschine der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingesetzt. Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue erbringt die Verwaltungsleistungen für die Gebührenerhebung und deren Einzug. Diese Tätigkeiten stellen insofern für den Eigenbetrieb Fremdleistungen dar.

Der Aufwand für den  Reinigungsbetrieb ist nach den durchschnittlichen Personal- und Fahrzeugstunden der letzten zwei Jahre vorausberechnet worden. Die absehbare Entwicklung der Stundensätze wurde hierbei berücksichtigt.

Der für den Einsatz des externen Reinigungsfahrzeuges und die Deponierung des Papierkorbabfalls erforderliche Aufwand wurde nach der zu erwartenden Menge und den Preiseinheiten geplant und angesetzt.

Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) für die in der Einrichtung gebundenen Vermögenswerte sind in den jeweiligen Stundensätzen des Eigenbetriebes enthalten.

Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren auszugleichen.

Die Gebühr wurde daher bereits zum 01.01.2011 von 1,32 Euro auf 1,20 Euro je zu reinigenden Straßenfrontmeter gesenkt und ist seit dem unverändert, obwohl die Kalkulationen der Gebühr für die zurückliegenden Zeiträume bereits ergeben hatten, dass eine Gebühr in Höhe von 1,20 Euro je zu reinigenden Straßenfrontmeter, den erforderlichen Aufwand nicht deckt.

In der Erläuterung zum letzten Kalkulationszeitraum (2016/2017) wurde  bereits darauf hingewiesen, dass mit der nächsten Kalkulation die Gebühr  wahrscheinlich erhöht werden muss, um den erforderlichen Aufwand zu decken.

Neben der seit Jahren bekannten Unterdeckung und dem Ausgleich durch das Abschmelzen der Rücklage, kommt für den Kalkulationszeitraum 2018/2019 hinzu, dass durch die erforderliche Ersatzbeschaffung der Straßenkehrmaschine die Leasingraten und somit der allgemeine Unterhaltungsaufwand steigen.

 

 

Gebührenmaßstab ist die Frontmeterlänge der Grundstücke, die sich im Satzungsbereich der maschinellen Reinigung befinden und an eine zu reinigende Straße angrenzen oder über sie erschlossen werden.

Die Summe der berechneten Frontmeter beträgt nach aktuellem Stand 54.406 Meter. Änderungen an der Reinigungsstrecke sind im Kalkulationszeitraum nicht zu erwarten.

 

 

 

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Sachverhalt. Des weiteren weist Betriebsleiter Klafak darauf hin, dass die Kommunalen Dienste Elbtalaue bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr die Straßenfrontmeter zugrunde legt. Es wird aber immer mehr der Quadratwurzelmaßstab als Kalkulationsgrundlage genutzt. Die Berechnung nach Straßenfrontmeter wird zur Zeit jedoch nicht beanstandet und ist rechtskonform.

 

Nach kurzer Aussprache erfolgt die Kenntnisnahme.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle Straßenreinigung für die Jahre 2018 und 2019 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.