Sitzung: 07.11.2017 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/0458/2017
Die
kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ ist am 01. Januar 2004 auf den
Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue übertragen worden. Dies hat zur Folge,
dass wesentliche Teile der Einrichtung organisatorisch wieder als „eigene
Leistung“ erbracht werden. Das gilt für den zur Durchführung der Reinigung
nötigen Personal-. Maschinen- und Fahrzeugeinsatz. Für einen Teil der zu
reinigenden Straßen wird die Straßenkehrmaschine der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) eingesetzt. Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue erbringt die
Verwaltungsleistungen für die Gebührenerhebung und deren Einzug. Diese
Tätigkeiten stellen insofern für den Eigenbetrieb Fremdleistungen dar.
Der Aufwand
für den Reinigungsbetrieb ist nach den
durchschnittlichen Personal- und Fahrzeugstunden der letzten zwei Jahre
vorausberechnet worden. Die absehbare Entwicklung der Stundensätze wurde
hierbei berücksichtigt.
Der für den
Einsatz des externen Reinigungsfahrzeuges und die Deponierung des
Papierkorbabfalls erforderliche Aufwand wurde nach der zu erwartenden Menge und
den Preiseinheiten geplant und angesetzt.
Die
kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) für die in der
Einrichtung gebundenen Vermögenswerte sind in den jeweiligen Stundensätzen des
Eigenbetriebes enthalten.
Über- und
Unterdeckungen aus Vorjahren sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren
auszugleichen.
Die Gebühr
wurde daher bereits zum 01.01.2011 von 1,32 Euro auf 1,20 Euro je zu
reinigenden Straßenfrontmeter gesenkt und ist seit dem unverändert, obwohl die
Kalkulationen der Gebühr für die zurückliegenden Zeiträume bereits ergeben
hatten, dass eine Gebühr in Höhe von 1,20 Euro je zu reinigenden
Straßenfrontmeter, den erforderlichen Aufwand nicht deckt.
In der
Erläuterung zum letzten Kalkulationszeitraum (2016/2017) wurde bereits darauf hingewiesen, dass mit der
nächsten Kalkulation die Gebühr
wahrscheinlich erhöht werden muss, um den erforderlichen Aufwand zu
decken.
Neben der
seit Jahren bekannten Unterdeckung und dem Ausgleich durch das Abschmelzen der
Rücklage, kommt für den Kalkulationszeitraum 2018/2019 hinzu, dass durch die
erforderliche Ersatzbeschaffung der Straßenkehrmaschine die Leasingraten und
somit der allgemeine Unterhaltungsaufwand steigen.
Gebührenmaßstab ist die Frontmeterlänge der Grundstücke, die sich im
Satzungsbereich der maschinellen Reinigung befinden und an eine zu reinigende
Straße angrenzen oder über sie erschlossen werden.
Die Summe der berechneten Frontmeter beträgt nach aktuellem Stand 54.406
Meter. Änderungen an der Reinigungsstrecke sind im Kalkulationszeitraum nicht
zu erwarten.
Betriebsleiter
Klafak erläutert den Sachverhalt. Des weiteren weist Betriebsleiter Klafak
darauf hin, dass die Kommunalen Dienste Elbtalaue bei der Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühr die Straßenfrontmeter zugrunde legt. Es wird aber immer
mehr der Quadratwurzelmaßstab als Kalkulationsgrundlage genutzt. Die Berechnung
nach Straßenfrontmeter wird zur Zeit jedoch nicht beanstandet und ist
rechtskonform.
Nach kurzer
Aussprache erfolgt die Kenntnisnahme.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle
Straßenreinigung für die Jahre 2018 und 2019 wird zur Kenntnis genommen und
gebilligt.