Bgm Schulz berichtet, dass die Eheleute Ingo und Heide Kramer bei der Vorbereitung zur Bebauung auf ihrem erworbenen Grundstück „Am Sonnenhang“ Schuttablagerungen in größeren Mengen festgestellt haben. Die Beseitigung dieser Schuttablagerungen wurden gefordert. Die Prüfung der Rechtslage hat ergeben, dass der Schutt vom Verkäufer des Grundstückes zu entsorgen ist. Die kommunalen Dienste der Samtgemeinde haben diese Arbeiten ausgeführt.  Die Kosten hierfür betrugen 2.011,67 €.