Sitzung: 04.10.2017 Rat der Gemeinde Langendorf
Bgm Deegen berichtet, dass
nach wie vor unklar ist, wer für die Unterhaltung des Geh/Radweges in der
Ortslage Langendorf zuständig ist. Bisher schien der Landkreis hier in der
Zuständigkeit, es sind seitens der Straßenmeisterei auch Reparatur- und
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden. Es hat einen weiteren Sturmschaden
gegeben (Baum auf dem Gehweg). Dieser ist seitens des Landkreises entfernt
worden, allerdings steht nunmehr noch der Baumstumpf. Nach einem Telefonat mit
der Kreisverwaltung aufgrund dieses Schadens ist von Herrn E.A. Schulz,
Mitarbeiter LK, die Zuständigkeit des Landkreises verneint worden. Laut Aussage
der Verwaltung in Dannenberg ist der Landkreis jedoch für diesen Geh-/Radweg
zuständig.
Bgm Deegen ist bemüht
Informationen diesbezüglich einholen. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.