Bgm Deegen berichtet, dass nach wie vor unklar ist, wer für die Unterhaltung des Geh/Radweges in der Ortslage Langendorf zuständig ist. Bisher schien der Landkreis hier in der Zuständigkeit, es sind seitens der Straßenmeisterei auch Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden. Es hat einen weiteren Sturmschaden gegeben (Baum auf dem Gehweg). Dieser ist seitens des Landkreises entfernt worden, allerdings steht nunmehr noch der Baumstumpf. Nach einem Telefonat mit der Kreisverwaltung aufgrund dieses Schadens ist von Herrn E.A. Schulz, Mitarbeiter LK, die Zuständigkeit des Landkreises verneint worden. Laut Aussage der Verwaltung in Dannenberg ist der Landkreis jedoch für diesen Geh-/Radweg zuständig.

Bgm Deegen ist bemüht Informationen diesbezüglich einholen. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.