Sitzung: 11.10.2017 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0402/2017
Bgm Sperling
erläutert den Sachverhalt.
Die Raiffeisen
Warengenossenschaft eG Jameln muss für ihre Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße
Ausgleichspflanzungen schaffen. Sie ist Eigentümerin des Grundstückes 52/10 der
Flur 1 in der Gemarkung Jameln und würde die Pflanzmaßnahmen dort durchführen.
Das Grundstück wird
zurzeit als Übungsplatz für die Feuerwehr Jameln genutzt und stünde dann dafür
nicht mehr zur Verfügung.
Herrn Franz
Soetbeer gehört eine Ackerfläche in etwa der gleichen Größe in der Gemarkung
Jameln Flur 2. Es handelt sich um das Flurstück 99/8, das an der ehemaligen
Bahnstrecke in der Nähe von Breese im Bruche liegt.
Herr Soetbeer hat
sich bereit erklärt, der Raffeisen Warengenossenschaft eG das Grundstück als
Ausgleichsfläche für ihre Pflanzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, wenn er
dafür einen Teil des Flurstückes 52/10
(ca. 5.800m²) erhält, das jedoch noch vermessen werden muss. Außerdem wird der
Gemeinde an dem Flurstück 52/10 ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht für
den ersten Verkaufsfall eingeräumt.
Die bei der
Raiffeisen verbleibende Fläche des Flurstückes 52/10 ist in dem anliegenden
Lageplan schraffiert gekennzeichnet.
Der Gemeinde Jameln
würde in diesem Fall der Feuerwehrübungsplatz erhalten bleiben. Außerdem wird
das Gelände bereits für Veranstaltungen genutzt und wird dann weiter zur
Verfügung stehen.
Für diesen Vorteil
übernimmt die Gemeinde Jameln die Vermessungskosten.
Weiterhin ergänzt
Bgm Sperling, dass sich die Altkleidercontainer auf einer Fläche der
Raiffeisen-Warengenossenschaft befinden. Zukünftig soll das Aufstellen der
Container finanziell von der aufstellenden Organisation honoriert werden. Dieses
Geld soll dann ebenfalls zwischen Gemeinde und Raiffeisen-Warengenossenschaft
aufgeteilt werden.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
Im Gegenzug für die
Eintragung eines Vorkaufsrechtes übernimmt die Gemeinde Jameln die
Vermessungskosten für die Vermessung eines Teilstückes aus dem Flurstück 52/10
der Flur 1 der Gemarkung Jameln.