Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Stellv. StDir Kern trägt den Sachverhalt vor.

Der Firma Frank Sieber GmbH wurde im Oktober 2010 ein Teilstück in Größe von ca. 5000 m2 des Grundstücks in der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 14, Flurstück 6/68, verkauft. Zudem wurde der Firma für ein weiteres Teilstück (ca. 3000 m2) ein Vorkaufsrecht befristet bis zum 31.12.2015 vertraglich eingeräumt, damit die Option auf Erweiterung des Betriebes gegeben ist. 2012 hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Antrag der Firma beschlossen, das Vorkaufsrecht bis zum 31.12.2017 zu verlängern.

Das Teilstück ist zwischenzeitlich zu einem eigenen Grundstück mit der Bezeichnung Flur 14, Flurstück 6/71 geworden.

Mit Schreiben vom 22.08.2017 hat die Firma Frank Sieber GmbH beantragt, das Vorkaufsrecht bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

Weitere Anfragen für das Grundstück liegen derzeit nicht vor, so dass einer Verlängerung des Vorkaufsrechts zugestimmt werden kann.

 

Der VAH hat den Beschlussvorschlag empfohlen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Das für die Firma Frank Sieber GmbH bestehende Vorkaufsrecht für das Grundstück in der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 14, Flurstück 6/71 wird bis zum 31.12.2020 verlängert.