Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 NKomVG entscheidet der Rat über die Berufung der Gleichstellungsbeauftragten in ihr Amt. Der Begriff des „Amtes“ wird dabei nicht im Sinne des beamtenrechtlichen Sprachgebrauchs verwendet, sondern bezeichnet die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten in Abgrenzung zu dem ihrer Tätigkeit zu Grunde liegenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte wird nicht in ihr Amt gewählt, sondern berufen, so dass es lediglich eines Beschlusses im Sinne des § 66 NKomVG bedarf. Da nichts anderes bestimmt ist, bedarf die Berufung lediglich der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen (einfache Mehrheit).

 

Die Gleichstellungsbeauftragte wird nicht für eine bestimmte Amtszeit berufen, es bedarf vielmehr nach § 8 Abs. 2 Satz 1 NKomVG eines ausdrücklichen Abberufungsbeschlusses, um sie aus dem Amt zu entfernen. Eine Berufung auf Zeit (zum Beispiel für die laufende Wahlperiode etc.) ist daher nicht möglich.

 

Mit der Berufung der Gleichstellungsbeauftragten wird ihre besondere Rechtsstellung begründet.

 

Von der Übertragung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten ist die Begründung und Beendigung des zu Grunde liegenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu trennen. Zuständig hierfür ist gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 jedoch ebenfalls der Rat (im Gegensatz zu sonstigen Beschäftigten, bei denen der Hauptausschuss zuständig ist).

 

Wie bereits dargelegt, muss die Samtgemeinde Elbtalaue durch die Novellierung des NKomVG zum 01.11.2016 eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigen.

 

Die Dienststelle hat daher die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten öffentlich ausgeschrieben. 6 Damen (Männer dürfen gem. § 8 Abs. 1 NKomVG nicht eingestellt werden) haben sich daraufhin beworben, wobei bis zum Termin des Vorstellungsgesprächs 3 Bewerberinnen ihre Bewerbung zurückgezogen haben.

 

Im Vorstellungsgespräch, an dem der gesamte Verwaltungsvorstand, der Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, der Personalratsvorsitzende, die Schwerbehindertenbeauftragte und die amtierende Gleichstellungsbeauftragte teilgenommen haben (der zum Vorstellungsgespräch ebenfalls eingeladene Vorsitzende des Ausschusses für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue (AIZE) sowie sein Vertreter waren leider verhindert) hat sich dann die Bewerberin Götting-Nilius deutlich durchgesetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, Frau Götting-Nilius in das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu berufen.

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Frau Susanne Götting-Nilius wird mit Wirkung vom 01.11.2017 zur Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Elbtalaue bestellt.