Sitzung: 21.08.2017 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1/0386/2017
Sachverhalt:
Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 NKomVG
entscheidet der Rat über die Berufung der Gleichstellungsbeauftragten in ihr
Amt. Der Begriff des „Amtes“ wird dabei nicht im Sinne des beamtenrechtlichen
Sprachgebrauchs verwendet, sondern bezeichnet die Funktion der
Gleichstellungsbeauftragten in Abgrenzung zu dem ihrer Tätigkeit zu Grunde
liegenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird
nicht in ihr Amt gewählt, sondern berufen, so dass es lediglich eines
Beschlusses im Sinne des § 66 NKomVG bedarf. Da nichts anderes bestimmt ist,
bedarf die Berufung lediglich der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden
Stimmen (einfache Mehrheit).
Die Gleichstellungsbeauftragte wird
nicht für eine bestimmte Amtszeit berufen, es bedarf vielmehr nach § 8 Abs. 2
Satz 1 NKomVG eines ausdrücklichen Abberufungsbeschlusses, um sie aus dem Amt
zu entfernen. Eine Berufung auf Zeit (zum Beispiel für die laufende Wahlperiode
etc.) ist daher nicht möglich.
Mit der Berufung der
Gleichstellungsbeauftragten wird ihre besondere Rechtsstellung begründet.
Von der Übertragung des Amtes der
Gleichstellungsbeauftragten ist die Begründung und Beendigung des zu Grunde
liegenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu trennen. Zuständig hierfür ist gem.
§ 8 Abs. 2 Satz 2 jedoch ebenfalls der Rat (im Gegensatz zu sonstigen
Beschäftigten, bei denen der Hauptausschuss zuständig ist).
Wie bereits dargelegt, muss die
Samtgemeinde Elbtalaue durch die Novellierung des NKomVG zum 01.11.2016 eine
hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der
regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigen.
Die Dienststelle hat daher die
Stelle der Gleichstellungsbeauftragten öffentlich ausgeschrieben. 6 Damen
(Männer dürfen gem. § 8 Abs. 1 NKomVG nicht eingestellt werden) haben sich
daraufhin beworben, wobei bis zum Termin des Vorstellungsgesprächs 3
Bewerberinnen ihre Bewerbung zurückgezogen haben.
Im Vorstellungsgespräch, an dem der
gesamte Verwaltungsvorstand, der Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, der
Personalratsvorsitzende, die Schwerbehindertenbeauftragte und die amtierende
Gleichstellungsbeauftragte teilgenommen haben (der zum Vorstellungsgespräch
ebenfalls eingeladene Vorsitzende des Ausschusses für interkommunale
Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde
Elbtalaue (AIZE) sowie sein Vertreter waren leider verhindert) hat sich dann
die Bewerberin Götting-Nilius deutlich durchgesetzt.
Die Verwaltung empfiehlt daher,
Frau Götting-Nilius in das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bei der
Samtgemeinde Elbtalaue zu berufen.
Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Frau Susanne Götting-Nilius wird
mit Wirkung vom 01.11.2017 zur Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde
Elbtalaue bestellt.