Sitzung: 10.08.2017 Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 03/0361/2017
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.6.2016 (StRH/IX/29) wurde der Austritt
aus dem Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017
beschlossen. Gleichzeitig wurde vorbehalten, die Kündigung ggf. zurückzunehmen,
sofern sich auf Grund der Zusammenarbeit mit dem Heilbäderverband Niedersachsen
e.V. positive Entwicklungen an der Darstellung von Hitzacker (Elbe) als
Kneippkurort ergeben.
Frau Baron verweist
auf das zur Fachausschusssitzung vorliegende Kompetenzpapier, das eine
umfassende Übersicht über die Aufgaben und Initiativen des Heilbäderverbandes
Niedersachsen e.V. gibt. Das Spektrum macht deutlich, dass von der
Interessenvertretung vorwiegend die
hochprädikatisierten Heilbäder profitieren, die den Wettbewerb auf Grund ihrer
langjährigenTradition positiv gestalten.
Auch die
vorliegende Beantwortung der Anfrage der Verwaltung, inwieweit der
Heilbäderverband Niedersachsen e.V. den Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) konkret
unterstützen könnte, lässt keine andere Auslegung zu.
Das Prädikat
„Kneipp-Kurort“, das neben weiteren Anerkennungskriterien eine besondere Luft-
und Klimaqualität bescheinigt, sollte im jungen Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe)
vorwiegend als Marke für den Gesundheitstourismus verstanden werden. Hierfür
ist notwendig, mit speziellen indikationsbezogenen Angeboten eine
Alleinstellung zu erlangen, diese am Gesundheitsmarkt zu platzieren, den
Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) zu profilieren und seinen Bekanntheitsgrad zu
steigern.
Ein maßgeblicher
Schritt hierfür ist die von Herrn Badearzt Dr. Schmieta zur Verfügung gestellt
Homepage www.hitzacker-kur.de, die mit einem individuellen Flyer beworben
wird. Konkrete zielgerichtete Angebote wurden zwischenzeitlich erarbeitet. Sie
sind in den Bäderkalender, auf den die neue Homepage verlinkt, eingestellt und
werden mit der anliegend beigefügten Angebotsübersicht als Einleger in der
Resort-Mappe „Elbepark Hitzacker“ beworben. Diese Initiative gilt es weiter vor
Ort mit allen Anbietern auszubauen. Dabei kann der Heilbäderverband
Niedersachsen e.V. keine Hilfestellung leisten.
Da auch der Eintrag
in den Bäderkalender heute nicht mehr die Notwendigkeit für eine Mitgliedschaft
in einem Heilbäderverband erfordert, ergibt sich auch hier kein Bedarf für eine
weitere Mitgliedschaft.
Um den eingeladenen
Vertretern des Kneipp-Vereins Hitzacker e.V. die Möglichkeit zu eröffnen, ihre
Auffassung darzulegen, wird die Sitzung einstimmig unterbrochen.
Badearzt Dr.
Christoph Schmieta vertritt ebenfalls die Auffassung, dass durch den
Heilbäderverband Niedersachsen keine Unterstützung zu erwarten ist. Aus seiner
Sicht kann der Mitgliedsbeitrag eingespart werden. Möglicherweise wäre der
Verband der Kneipp-Kurorte der bessere Partner. Ferner weist er darauf hin,
dass er als medizinischer Betreuer bald ausscheiden wird. Für einen Nachfolger
wird es nicht profitabel sein. Es bestehen weder ein Hallenbad noch typische
Einrichtungen eines Kurortes, die einen Anstieg an ambulanten Vorsorgekuren
erwarten lassen. Dennoch rät er der Stadt Hitzacker (Elbe) das sinnvolle
Prädikat zu erhalten.
Kneipp-Therapeutin
Marianne Münchow unterstreicht die Sinnhaftigkeit für den Erhalt des
Prädikates, das eine wichtige Säule für den Tourismus und für die Region
darstellt. Die bestehenden Veranstaltungen und Angebote sind ihres Erachtens
nicht zu unterschätzen.
Die öffentliche
Sitzung wird fortgeführt.
Auf die Nachfrage
von Rh Dr. Jastram, wie sich das Prädikat auf den Tourismus auswirkt, teilt
Vors. Peter Wieczorek mit, dass umfassende Verknüpfungen bestehen. Angebote
werden von Kneipp-Vereinen und gesundheitsbewussten Gästen genutzt. Gesundheit
und Prävention spielen sowohl für Gäste als auch für Einwohner eine Rolle.
Nach eingehender
Diskussion gibt der Fachausschuss mit 6 Stimmen und 1 Enthaltung folgende
Beschlussempfehlung:
Die ausgesprochene
Kündigung der Mitgliedschaft im Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung
zum 31.12.2017 wird beibehalten.