Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.6.2016 (StRH/IX/29) wurde der Austritt aus dem Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017 beschlossen. Gleichzeitig wurde vorbehalten, die Kündigung ggf. zurückzunehmen, sofern sich auf Grund der Zusammenarbeit mit dem Heilbäderverband Niedersachsen e.V. positive Entwicklungen an der Darstellung von Hitzacker (Elbe) als Kneippkurort ergeben.

 

Frau Baron verweist auf das zur Fachausschusssitzung vorliegende Kompetenzpapier, das eine umfassende Übersicht über die Aufgaben und Initiativen des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. gibt. Das Spektrum macht deutlich, dass von der Interessenvertretung  vorwiegend die hochprädikatisierten Heilbäder profitieren, die den Wettbewerb auf Grund ihrer langjährigenTradition positiv gestalten. 

Auch die vorliegende Beantwortung der Anfrage der Verwaltung, inwieweit der Heilbäderverband Niedersachsen e.V. den Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) konkret unterstützen könnte, lässt keine andere Auslegung zu.

Das Prädikat „Kneipp-Kurort“, das neben weiteren Anerkennungskriterien eine besondere Luft- und Klimaqualität bescheinigt, sollte im jungen Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) vorwiegend als Marke für den Gesundheitstourismus verstanden werden. Hierfür ist notwendig, mit speziellen indikationsbezogenen Angeboten eine Alleinstellung zu erlangen, diese am Gesundheitsmarkt zu platzieren, den Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) zu profilieren und seinen Bekanntheitsgrad zu steigern.

Ein maßgeblicher Schritt hierfür ist die von Herrn Badearzt Dr. Schmieta zur Verfügung gestellt Homepage www.hitzacker-kur.de, die mit einem individuellen Flyer beworben wird. Konkrete zielgerichtete Angebote wurden zwischenzeitlich erarbeitet. Sie sind in den Bäderkalender, auf den die neue Homepage verlinkt, eingestellt und werden mit der anliegend beigefügten Angebotsübersicht als Einleger in der Resort-Mappe „Elbepark Hitzacker“ beworben. Diese Initiative gilt es weiter vor Ort mit allen Anbietern auszubauen. Dabei kann der Heilbäderverband Niedersachsen e.V. keine Hilfestellung leisten.

Da auch der Eintrag in den Bäderkalender heute nicht mehr die Notwendigkeit für eine Mitgliedschaft in einem Heilbäderverband erfordert, ergibt sich auch hier kein Bedarf für eine weitere Mitgliedschaft.

Um den eingeladenen Vertretern des Kneipp-Vereins Hitzacker e.V. die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Auffassung darzulegen, wird die Sitzung einstimmig unterbrochen.

Badearzt Dr. Christoph Schmieta vertritt ebenfalls die Auffassung, dass durch den Heilbäderverband Niedersachsen keine Unterstützung zu erwarten ist. Aus seiner Sicht kann der Mitgliedsbeitrag eingespart werden. Möglicherweise wäre der Verband der Kneipp-Kurorte der bessere Partner. Ferner weist er darauf hin, dass er als medizinischer Betreuer bald ausscheiden wird. Für einen Nachfolger wird es nicht profitabel sein. Es bestehen weder ein Hallenbad noch typische Einrichtungen eines Kurortes, die einen Anstieg an ambulanten Vorsorgekuren erwarten lassen. Dennoch rät er der Stadt Hitzacker (Elbe) das sinnvolle Prädikat zu erhalten.

Kneipp-Therapeutin Marianne Münchow unterstreicht die Sinnhaftigkeit für den Erhalt des Prädikates, das eine wichtige Säule für den Tourismus und für die Region darstellt. Die bestehenden Veranstaltungen und Angebote sind ihres Erachtens nicht zu unterschätzen.

Die öffentliche Sitzung wird fortgeführt.

Auf die Nachfrage von Rh Dr. Jastram, wie sich das Prädikat auf den Tourismus auswirkt, teilt Vors. Peter Wieczorek mit, dass umfassende Verknüpfungen bestehen. Angebote werden von Kneipp-Vereinen und gesundheitsbewussten Gästen genutzt. Gesundheit und Prävention spielen sowohl für Gäste als auch für Einwohner eine Rolle.

 

Nach eingehender Diskussion gibt der Fachausschuss mit 6 Stimmen und 1 Enthaltung folgende 

 

 

 

 


Beschlussempfehlung:

Die ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft im Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017 wird beibehalten.