Sitzung: 14.06.2017 Rat der Gemeinde Langendorf
Bgm Deegen erwähnt, dass
die neuen Mieter der Wohnung im DGH gerne einen Parkplatz für sich am Haus
ausgewiesen hätten. Hintergrund ist, dass bei Veranstaltungen im DGH keine
Parkmöglichkeiten für die Mieter bestehen. Als Gegenleistung haben sie sich
verpflichtet, das betreffene Grundstück zu pflegen. Nach kurzer Diskussion wird
festgestellt, dass es sich um öffentlich zugängliche Fläche handelt. Es könne
zwar ein Schild (Parkplatz für Mieter) aufgestellt werden, allerdings ergibt
sich hieraus kein Anspruch auf diesen Platz. Es hindert vielleicht lediglich
andere Verkehrsteilnehmer dort zu parken.
Es besteht Einigkeit, den
Mietern zu erlauben ein derartiges Schild aufzustellen. Sie sind jedoch über
die rechtliche Situation zu informieren.