Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 13

FBL Rhode trägt den Sachverhalt vor.

Gem. § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.

 

Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) vom 24.05.2012 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, Gültigkeit hat.

 

Nunmehr wurde der Entwurf einer geänderten Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.

 

Die Änderungsvorschläge werden von FBL Rhode dargestellt und können der der Vorlage anliegenden Synopse zwischen der Geschäftsordnung vom 24.05.2012 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung (Anlage 1 der Vorlage) entnommen werden.

 

Der Entwurf der Geschäftsordnung wurde den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) bereits mit Datum vom 26.01.2017 mit der Bitte um Zusendung weiterer Änderungsvorschläge übersandt. Rückmeldungen sind bis zum heutigen Tage nicht eingegangen, so dass von keinem weiteren Änderungsbedarf ausgegangen wird.

 

Rh Zühlke ergänzt, dass er sich zwar nicht in der vorgegebenen Frist gemeldet habe, er jedoch noch Änderungsvorschläge hat, und zwar Einfügung (in Fettdruck)

 

zu

§5 (1)  Satz 1: …..spätestens am 14. Tag vor der jeweiligen Ratssitzung, so diese denn mindestens drei Wochen vor dem Termin den Ratsmitgliedern bekannt gemacht wurde, bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingegangen sein.

 

In §7 ist als Absatz 2 der (3) des §6 anzufügen.

 

In § 12 steht......so gilt §10 Abs.6 .....Den Absatz 6 gibt es nicht.

 

FBL Rhode wird dieses prüfen.

 

Rh v.d. Bussche beantragt Vertagung in die nächste Ratssitzung ohne Vorberatung im VAH.

 

Dem stimmen die Ratsmitglieder einstimmig zu.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die der Vorlage als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung wird erlassen.