Sitzung: 20.06.2017 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1/0249/2017
FBL Rhode trägt den Sachverhalt vor.
Gem. § 69 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben sich Räte eine
Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die
Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten
enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.
Zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in
seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) vom 24.05.2012 weiterhin,
bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, Gültigkeit hat.
Nunmehr wurde der Entwurf
einer geänderten Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich
überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.
Die
Änderungsvorschläge werden von FBL Rhode dargestellt und können der der Vorlage
anliegenden Synopse zwischen der Geschäftsordnung vom 24.05.2012 und dem
Entwurf der neuen Geschäftsordnung (Anlage 1 der Vorlage) entnommen werden.
Der Entwurf der
Geschäftsordnung wurde den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) bereits mit Datum vom 26.01.2017 mit der Bitte um Zusendung
weiterer Änderungsvorschläge übersandt. Rückmeldungen sind bis zum heutigen
Tage nicht eingegangen, so dass von keinem weiteren Änderungsbedarf ausgegangen
wird.
Rh Zühlke ergänzt,
dass er sich zwar nicht in der vorgegebenen Frist gemeldet habe, er jedoch noch
Änderungsvorschläge hat, und zwar Einfügung (in Fettdruck)
zu
§5 (1) Satz 1: …..spätestens am 14. Tag vor
der jeweiligen Ratssitzung, so diese denn mindestens drei Wochen vor dem
Termin den Ratsmitgliedern bekannt gemacht wurde, bei der Bürgermeisterin
oder dem Bürgermeister eingegangen sein.
In §7 ist als Absatz 2 der (3) des §6 anzufügen.
In §
12 steht......so gilt §10 Abs.6
.....Den Absatz 6 gibt es nicht.
FBL Rhode wird
dieses prüfen.
Rh v.d. Bussche
beantragt Vertagung in die nächste Ratssitzung ohne Vorberatung im VAH.
Dem stimmen die Ratsmitglieder einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage als
Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung wird erlassen.