Sitzung: 14.06.2017 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 30/0289/2017
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Gemeinde
Langendorf sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und
Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die
strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im
Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Langendorf nimmt das
„Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB
in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Gemeinde
Langendorf beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven
Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Langendorf verortet sind.
Die Gemeinde wird
nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten
Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der Hektargröße)
fassen.
Die Gemeinde
erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch
Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde
Langendorf liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
FDL Donnerstag stellt den Sachverhalt vor.
Er weist insbesondere auf die Besonderheit des Konzeptes hin, deren Erstellung
als Teil der Städtebauförderung förderfähig ist und aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit heraus entstanden ist.
Er blickt kurz zurück auf die Historie. So
hat der Rat der Gemeinde Langendorf in seiner Sitzung am 18.12.2013 die
Aufnahme in das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ beschlossen. Im April
2014 hat es hierzu eine Auftaktveranstaltung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue
gegeben. Hier ist die Steuerungsgruppe gebildet worden, aus der wiederum sich
die Expertenworkshops zu unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengefunden
haben.
Ergebnis ist das Konzept, welches über den
angegebenen Link zu finden ist. Das Konzept ist am 04.05.2017 der
Öffentlichkeit vorgestellt worden. Das Besondere an diesem Konzept sind die
Fördersummen. Diese bestehen zu 1/3 aus Mitteln des Bundes, zu 1/3 aus Mitteln
des Landes und 1/3 sind durch die jeweilige Kommune in Eigenleistung zu
erbringen. Des Weiteren ist es als ungewöhnlich zu betrachten, dass es sich
hier nicht um vorgegebene Fördermöglichkeiten handelt, sondern dass diese aus
der Bevölkerung/Öffentlichkeit heraus mit entwickelt wurden.
Herr Donnerstag berichtet, welche
Maßnahmen aus den einzelnen Gemeinden heraus aufgestellt wurden. Die ersten
Maßnahmen sind bereits entsprechend angemeldet worden und sollten bis Mitte des
nächsten Jahres anlaufen.
Er beschreibt nochmals kurz die Maßnahme,
die in der Gemeinde Langendorf herausgearbeitet worden ist. Diese ist dem
Handlungsfeld: „Kultur- und Gemeinschaftsleben“ untergliedert und lautet:
Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Langendorf.
Die angegebenen Kosten beruhen derzeit nur
auf Schätzungen. Detailplanungen sind zu gegebener Zeit vorzunehmen.
Des Weiteren weist FDL Donnerstag noch auf
die Verfahrensweise bei der Erstellung eines möglichen Förderantrages und in
diesem Zusammenhang auf das komplexe Vergabewesen hin.
Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Langendorf stimmt dem Interkommunal abgestimmten integrierten Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zu.