Sitzung: 12.06.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0221/2017
Sachverhalt:
Das Architekturbüro
Ernst-Jürgen Kamlade aus Lüchow hat die Vorplanung und Kostenschätzung zum
Umbau und zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Splietau erstellt. Die
Kostenschätzung nach DIN 276 ergab Gesamtkosten von 407.575,00 Euro. In einer
1. Planungsbesprechung unter Leitung des SGBgm wurde das Bauvorhaben
vorgestellt und die Kostenschätzung erläutert. Alle Projektbeteiligten
vereinbarten einen 2. Besprechungstermin mit der Vorgabe, Kosteneinsparungen zu
erzielen und die Kosten für einen Neubau gleicher Größenordnung abzuschätzen.
Das Architekturbüro
hat in einem 2. Treffen die Kosten eines Neubaus erläutert. Ein Neubau kostet
ca. 486.000,- €. Zu den Einsparungen für Abbrucharbeiten kommen Kosten für
einen zusätzlichen Neubaubereich hinzu, so dass es nach Abzügen und Aufschlägen
zu den ermittelten Kosten kommt. Vereinfachungen im Dachbereich durch Wegfall
des Pultdaches müssen noch mit der Denkmalpflege besprochen werden. Die
Einsparungen hierdurch werden allerdings durch einen erforderlichen
Bodenaustausch im Erweiterungsbereich aufgezehrt. Dieser ist gemäß bereits
erstelltem Baugrundgutachten im Anbaubereich erforderlich. Die jetzige
Fahrzeughalle wird für einen zusätzlichen Anhänger genutzt. Die Anschaffung
dieses Anhängers für Gerätschaften im Bereitstellungsraum ist im Haushaltsjahr
2017 vorgesehen und er soll in Splietau untergebracht werden. Hierfür wären in
einem Neubau weitere Flächen erforderlich, die in den o.a. Kosten von 486.000,-
€ enthalten sind. Die Feuerwehr Splietau kann und möchte Eigenleistungen
erbringen. Eine Verpflichtung hierzu wird es gemäß Aussage des GBM A. Meyer
jedoch nicht geben. In den Gewerken Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Erdarbeiten
und Abbrucharbeiten können Eigenleistungen einfließen. Auch die Wände des
Abstellraumes könnten in Eigenleistung erstellt werden. Eigenleistungen sollten
nur dort stattfinden, wo kein Folgegewerk tätig ist und es sich um eine
abzugrenzende Leistung handelt. Weder sollte sich der Baufortschritt an
Eigenleistungen orientieren müssen, noch sollten Eigenleistungen in die Gewerke
von Firmen einfließen.
Durch Eigenleitung
bei den genannten Gewerken könnten so maximal 30.000,- € eingespart werden.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
·
Im Haushalt 2017
sind 410.000,- € bereitgestellt worden.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt. Es ist ein Neubau einer Fahrzeughalle unter
Einbeziehung der alten Gebäudesubstanz
geplant. Ein Förderverein wird für die Maßnahme nicht gegründet, die Feuerwehr
Splietau möchte aber Eigenleistungen erbringen. Fachausschuss und SgA haben
gemäß Beschlussvorschlag empfohlen.
Stv RV Neumann
erklärt, dass sie gegen den Neubau zum jetzigen Zeitpunkt ist. Sie befürwortet,
dass erst der Feuerwehrbedarfsplan vorliegen soll.
SgBgm Meyer
erläutert, dass auch der Gemeindebrandmeister sich dafür ausgesprochen hat, den
Neubau des Gerätehauses in Splietau vorzuziehen, da die FF Splietau besondere
Aufgaben in der Samtgemeinde hat.
Der SgR fasst
folgenden
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue baut nach Planung durch das Architekturbüro Kamlade aus Lüchow einen
Umbau/Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Splietau zu Gesamtkosten von
407.575,00 Euro.