Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Das Architekturbüro Ernst-Jürgen Kamlade aus Lüchow hat die Vorplanung und Kostenschätzung zum Umbau und zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Splietau erstellt. Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergab Gesamtkosten von 407.575,00 Euro. In einer 1. Planungsbesprechung unter Leitung des SGBgm wurde das Bauvorhaben vorgestellt und die Kostenschätzung erläutert. Alle Projektbeteiligten vereinbarten einen 2. Besprechungstermin mit der Vorgabe, Kosteneinsparungen zu erzielen und die Kosten für einen Neubau gleicher Größenordnung abzuschätzen.

Das Architekturbüro hat in einem 2. Treffen die Kosten eines Neubaus erläutert. Ein Neubau kostet ca. 486.000,- €. Zu den Einsparungen für Abbrucharbeiten kommen Kosten für einen zusätzlichen Neubaubereich hinzu, so dass es nach Abzügen und Aufschlägen zu den ermittelten Kosten kommt. Vereinfachungen im Dachbereich durch Wegfall des Pultdaches müssen noch mit der Denkmalpflege besprochen werden. Die Einsparungen hierdurch werden allerdings durch einen erforderlichen Bodenaustausch im Erweiterungsbereich aufgezehrt. Dieser ist gemäß bereits erstelltem Baugrundgutachten im Anbaubereich erforderlich. Die jetzige Fahrzeughalle wird für einen zusätzlichen Anhänger genutzt. Die Anschaffung dieses Anhängers für Gerätschaften im Bereitstellungsraum ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen und er soll in Splietau untergebracht werden. Hierfür wären in einem Neubau weitere Flächen erforderlich, die in den o.a. Kosten von 486.000,- € enthalten sind. Die Feuerwehr Splietau kann und möchte Eigenleistungen erbringen. Eine Verpflichtung hierzu wird es gemäß Aussage des GBM A. Meyer jedoch nicht geben. In den Gewerken Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Erdarbeiten und Abbrucharbeiten können Eigenleistungen einfließen. Auch die Wände des Abstellraumes könnten in Eigenleistung erstellt werden. Eigenleistungen sollten nur dort stattfinden, wo kein Folgegewerk tätig ist und es sich um eine abzugrenzende Leistung handelt. Weder sollte sich der Baufortschritt an Eigenleistungen orientieren müssen, noch sollten Eigenleistungen in die Gewerke von Firmen einfließen.

Durch Eigenleitung bei den genannten Gewerken könnten so maximal 30.000,- € eingespart werden.

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         Im Haushalt 2017 sind 410.000,- € bereitgestellt worden.

 

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Es ist ein Neubau einer Fahrzeughalle unter Einbeziehung  der alten Gebäudesubstanz geplant. Ein Förderverein wird für die Maßnahme nicht gegründet, die Feuerwehr Splietau möchte aber Eigenleistungen erbringen. Fachausschuss und SgA haben gemäß Beschlussvorschlag empfohlen.

Stv RV Neumann erklärt, dass sie gegen den Neubau zum jetzigen Zeitpunkt ist. Sie befürwortet, dass erst der Feuerwehrbedarfsplan vorliegen soll.

SgBgm Meyer erläutert, dass auch der Gemeindebrandmeister sich dafür ausgesprochen hat, den Neubau des Gerätehauses in Splietau vorzuziehen, da die FF Splietau besondere Aufgaben in der Samtgemeinde hat.

 

Der SgR fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue baut nach Planung durch das Architekturbüro Kamlade aus Lüchow einen Umbau/Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Splietau zu Gesamtkosten von 407.575,00 Euro.