Sitzung: 12.06.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: 2/0166/2017
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2009 wurde am 23.04.2015 endgültig aufgestellt und mit Stand vom 30.03.2016 überarbeitet.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den
Prüfbericht am 15.06.2016 erstellt. Zu
den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.
Es sind
2010 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;
Budget 2 |
1.176.259,35 |
Die Überschreitung im Budget 2
ist auf die Korrektur der Forderungen gegen den Wasserverband Dannenberg –
Hitzacker, die in den Jahren 2007 – 2009 nicht korrekt dargestellt waren, bedingt.
Durch dieses „Defizit“ werden die in den Jahren 2007 – 2009 entstandenen
Überschüsse im außerordentlichen Haushalt wieder kompensiert.
Investitionen:
Fachbereich 1:
Ansätze und Haushaltsreste 250.305,19 Euro
Ist und neue Haushaltsreste 272.937,87 Euro
Überplanmäßig: 22.632,86 Euro
Diese
überplanmäßige Inanspruchnahme ist durch die Bereitstellung von Mitteln für die
Einrichtung der Turnhalle in Hitzacker (Elbe) entstanden, die aber durch Mittel
aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden.
Fachbereich 2:
Ansätze und neue Haushaltsrest 0,00 Euro
Ist und neue Haushaltsrest 42.108,36 Euro
Außerplanmäßig 42.108,36 Euro
Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der Abwasserbeseitigung
an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende Verbindlichkeiten sind in der
Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen Raten getilgt. Die Finanzierung
erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als nicht ausreichend zu bezeichnen.
Das Haushaltsjahr
2010 schließt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 2.581.676,17 € ab.
Der Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes lt. Haushaltssatzung von 2.524.900 €
wurde damit insgesamt noch um 57.776,17 € überschritten. Dieses ist auf den
außerordentlichen Fehlbetrag von 1.205.763,25 € zurückzuführen, der wiederum
größtenteils durch die korrigierte Ausweisung der Forderungen gegen den
Wasserverband Dannenberg-Hitzacker begründet ist und so die außerordentlichen
Erträge der Haushaltsjahre 2007 – 2009 wieder neutralisiert.
Der ordentliche Ergebnishaushalt schließt mit einem um 1.148.987,08 € besseren Ergebnis
ab als geplant. Der ordentliche Fehlbetrag beläuft sich auf 1.375.912,92 €
gegenüber einem Haushaltsfehlbedarf von 2.524.900 €.
Insgesamt sind in
der Schlussbilanz neben den kameralen Fehlbeträgen in Höhe von 20.405.247,40 €
auch die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von 10.978.315,04 €
ausgewiesen, so dass Fehlbeträge von insgesamt 33.965.238,61 € abzudecken sind.
Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 7,6 %.
Der Jahresabschluss
entspricht grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
SgBgm Meyer, stv RV Siemke und Rh Herzog
verlassen die Sitzung.
Herr Kern erläutert
den Sachverhalt. Der AIZE und der SgA haben gemäß Beschlussvorschlag empfohlen.
Ergänzend erklärt
Herr Kern, dass die Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 auch
fertiggestellt und geprüft sind und der Jahresabschluss 2015 bis zum Herbst
2017 fertiggestellt sein wird.
Abstimmung:
a) Der
Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
Einstimmig beschlossen: 22 ja
0 nein 3 Enthaltungen
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
Einstimmig beschlossen: 23 ja
0 nein 2 Enthaltungen
c) Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.205.763,25 Euro
wird auf das Folgejahr vorgetragen. Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 1.375.912,92 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen.
Einstimmig beschlossen: 23 ja
0 nein 2 Enthaltungen
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.
Einstimmig
beschlossen: 23 ja 0 nein
2 Enthaltungen
Der SgR fasst
folgenden
Beschluss:
a) Der
Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.205.763,25 Euro
wird auf das Folgejahr vorgetragen. Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 1.375.912,92 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.