Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Für jeden der vom Rat gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender aus der Mitte der Abgeordneten zu bestimmen, die dem Ausschuss angehören. Für die Verteilung der Sitze im sogenannten „Zugreifverfahren“ gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.

 

In der sich daraus ergebenden Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch verfügbaren Ausschussvorsitze für sich beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört.

 

Die Vertretung der Ausschussvorsitzenden ist im Gegensatz zum Ausschussvorsitzenden selbst gesetzlich nicht geregelt. Die Vertretung sollte daher entsprechende Bestimmungen festlegen. In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 08.11.2016 wurde mithin bestimmt, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende / den Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt.

 

Da die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nur über einen Sitz im Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien verfügt, wurde die Benennung der Vertretung in der konstituierenden Sitzung zunächst zurückgestellt. Der Ausschuss muss die Benennung daher nachholen und dem Rat zur Kenntnis geben. Eines Feststellungsbeschlusses durch den Ausschuss oder den Rat bedarf es nicht.

 

Nach dem oben dargelegten Verfahren hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nunmehr eine Vertreterin / einen Vertreter der Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der Abgeordneten (hier dann also einen Abgeordneten einer anderen Fraktion) zu benennen, die / der dem Ausschuss angehört.

 

 

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt. Im JBSME am 31.05.2017 wurde Rh Schaper-Biemann zum stellv. Ausschussvorsitzender benannt.

 

Das wird vom SgR zur