Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Schützenmarsch- Teilneufassung 2000 m.ö.B. – 1. Änderung auf Antrag der Firma ALDI Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG zu ändern.

 

Unter anderem wurde beantragt, den Bebauungsplan so zu ändern, dass eine zweite Zufahrt von der Jeetzelallee auf das ALDI Grundstück möglich wird. Dazu wurde eine verkehrstechnische Stellungnahme durch die Firma ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung erstellt, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Mehrverkehre an beiden Knotenpunkten leistungsgerecht abgewickelt werden können, ohne das zusätzliche Maßnahmen zur Abwickelbarkeit erforderlich sind.

Die Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert hat in einer Stellungnahme hierzu bemängelt, dass die vorgezogene Haltelinie in der Jeetzelallee und die Verkehre vom Prochaskaplatz nicht einbezogen worden sind.

Aufgrund der entgegenstehenden Stellungnahme der Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) am 24.05.2015 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Schützenmarsch- Teilneufassung 2000 – 1. Änderung ohne die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt auszulegen.

 

Daraufhin wurde eine weitere verkehrstechnische Stellungnahme durch die Firma ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung erstellt, die die bemängelten Punkte einbezieht und zu dem Ergebnis kommt, dass eine Aufweitung der Fahrbahn zur Herstellung von zwei Aufstellplätzen für Linksabbieger in der Jeezelallee zwar nicht erforderlich für die Anbindung des ALDI-Marktes ist, jedoch zu einer vorteilhaften Optimierung des Verkehrsablaufs beitragen würde.

 

Die von der Verwaltung dazu eingeholte Stellungnahme durch die Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert bestätigt die Schlussfolgerung, dass der Ausbau einer zweiten Parkplatzzufahrt aus verkehrlicher Sicht möglich ist, wenn ein Aufstellbereich für Linksabbieger mit mindestens zwei Aufstellplätzen ausgebaut wird. 

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen.

 

AV Siemke, Rh Brüggemann und Rh Schmidtke stimmen dem Ausbauvorschlag zu, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Planungs- und Ausbaukosten durch städtebaulichen Vertrag auf den Antragsteller übertragen werden.

 

Rh Dr. Lange sieht keinen Bedarf für eine zusätzliche Parkplatzzufahrt. Er hält die Zufahrt Schützenmarsch für leistungsstrak genug.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der beantragten Aufweitung der Fahrbahn der Jeetzelallee und Herstellung einer Linksabbiegespur mit zwei Aufstellplätzen als Zufahrt zum ALDI-Parkplatz wird zugestimmt.

Die Zustimmung ergeht unter der Voraussetzung, dass ALDI die Kosten für die Planung und den Ausbau im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages übernimmt.