Sitzung: 08.06.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0286/2017
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Gemeinde
Zernien sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen
zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die
strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im
Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Zernien nimmt das
„Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB
in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Gemeinde
Zernien beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven
Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Zernien verortet sind.
Die Gemeinde wird
nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten
Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der
Hektargröße) fassen.
Die Gemeinde
erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch
Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde
Zernien liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der Gemeinde Zernien
nimmt das Interkommunal abgestimmte integrierte Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zustimmend zur Kenntnis.
Frau Basedow
erläutert den Sachverhalt. Sie blickt kurz zurück auf die Historie. So hat der
Rat der Gemeinde Zernien in seiner Sitzung am 01.10.2013 die Aufnahme in das
Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ beschlossen. Im April 2014 hat es
hierzu eine Auftaktveranstaltung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.
Hier ist die Steuerungsgruppe gebildet worden, aus der wiederum sich die
Expertenworkshops zu unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengefunden haben.
Ergebnis ist das
Konzept, welches über den angegebenen Link zu finden ist. Das Konzept ist am
04.05.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Das Besondere an diesem
Konzept sind die Fördersummen. Diese bestehen zu 1/3 aus Mitteln des Bundes, zu
1/3 aus Mitteln des Landes und 1/3 sind durch die jeweilige Kommune in
Eigenleistung zu erbringen. Des Weiteren ist es als ungewöhnlich zu betrachten,
dass es sich hier nicht um vorgegebene Fördermöglichkeiten handelt, sondern
dass diese aus der Bevölkerung/Öffentlichkeit heraus mitentwickelt wurden.
Frau Basedow
berichtet, welche Maßnahmen aus den einzelnen Gemeinden heraus aufgestellt
wurden. Die ersten Maßnahmen sind bereits entsprechend angemeldet worden und
sollten bis Mitte des nächsten Jahres anlaufen.
Für die Gemeinde
Zernien direkt sind keine Fördermaßnahmen angemeldet worden, da in diesem
Bereich aufgrund der durchgeführten Dorferneuerungsmaßnahmen derzeit kein
weiterer Bedarf besteht.
Frau Basedow
erwähnt, dass der Beschlussvorschlag leicht geändert wird. Inhaltlich wird
dieser nicht geändert, aus: „….nimmt ….zustimmend zur Kenntnis“ wird: „…..stimmt dem…..zu.“
Bgm Schulz verliest den leicht geänderten
Beschlussvorschlag.
Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Zernien
stimmt dem Interkommunal abgestimmten integrierten Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zu.