Sitzung: 15.06.2017 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0035/2017
Bgm Sperling
erläutert den Sachverhalt:
Nach § 125 NKomVG
dürfen Gemeinden Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nicht mehr benötigen, veräußern.
Die im
Beschlussvorschlag genannten Flächen haben für die Gemeinde keine Bedeutung
mehr und können auch nicht als Ausgleichsflächen etc. genutzt werden.
Daher wäre es
sinnvoll, sie an die Anlieger zu verkaufen. Es handelt sich um fest vermessene
Parzellen, so dass keine Vermessungskosten anfallen.
Der Kaufpreis ist
für derartige Flächen angemessen und entspricht den derzeit aktuellen
Bodenrichtwerten.
Bgm Klatt äußert
seine Bedenken über die Notwendigkeit des Verkaufs, die Flächen könnten auch
als Grünflächen erhalten bleiben.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
An Herrn Hartmut
Boithling, Bahnhofstr. 20, 29479 Jameln werden folgende Flurstücke verkauft:
- Gemarkung
Jameln, Flur 1, Flurstück 346/20, 1.085 m² x 1,50 € = 1.627,50 €
- Gemarkung
Jameln, Flur 1, Flurstück 45, 2.325 m² x 1,50 € = 3.487,50 €.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten trägt der Käufer.