Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Einleitend gibt Sachbearbeiter Schulz einen kurzen Überblick zum Planungsstand des besagten Bauprojekts. Das Architekturbüro Ernst-Jürgen Kamlade aus Lüchow hat die Vorplanung und Kostenschätzung zum Umbau und zur Erweiterung des Feuerwehrhauses in Splietau erstellt.

 

Anschließend übergibt er das Wort an den mit Bauprojekt beauftragten Architekten Herrn Kamlade. Dieser erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und mithilfe einer Power- Point- Präsentation. Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergab Gesamtkosten von 407.575,00 Euro. In Sachen Gestaltung wurde das Bauprojekt mit der Denkmalspflege abgestimmt. Das Raumkonzept wurde aus den Vorgaben des Musterhaus- Konzeptes entwickelt. In einer ersten Planungsbesprechung unter Leitung von SgBgm Meyer wurde das Bauvorhaben vorgestellt und die Kostenschätzung erläutert. Alle Projektbeteiligten vereinbarten einen zweiten Besprechungstermin mit der Vorgabe, Kosteneinsparungen zu erzielen und die Kosten für einen Neubau gleicher Größenordnung abzuschätzen.

 

Das Architekturbüro hat bei der zweiten Zusammenkunft die Kosten eines Neubaus erläutert. Ein Neubau kostet ca. 486.000,00 €. Zu den Einsparungen für Abbrucharbeiten kommen Kosten für einen zusätzlichen Neubaubereich hinzu, so dass es nach Abzügen und Aufschlägen zu den ermittelten Kosten kommt. Vereinfachungen im Dachbereich durch Wegfall des Pultdaches müssten noch mit der Denkmalpflege abgestimmt werden. Die Einsparungen hierdurch werden allerdings durch einen erforderlichen Bodenaustausch im Erweiterungsbereich aufgezehrt. Dieser ist gemäß bereits erstelltem Baugrundgutachten im Anbaubereich erforderlich. Die jetzige Fahrzeughalle wird für einen zusätzlichen Anhänger genutzt. Die Anschaffung dieses Anhängers für erforderliche Gerätschaften zur Herstellung eines Bereitstellungsraums bei Großschadenslagen ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Hierfür wären in einem Neubau weitere Flächen erforderlich, die in den o. a. Kosten von 486.000,00 € enthalten sind.

 

Bei einem Neubau könnte es außerdem zu baurechtlichen Problemen bzgl. der Grenzabstände kommen. Bei einem An- bzw. Umbau käme es aufgrund des Bestandschutzes nicht zu solchen Problemen.

 

Die Feuerwehr Splietau kann und möchte Eigenleistungen erbringen. Eine Verpflichtung hierzu wird es gemäß Aussage von GemBM Meyer jedoch nicht geben. In den Gewerken Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Erdarbeiten und Abbrucharbeiten können Eigenleistungen einfließen. Auch die Wände des Abstellraumes könnten in Eigenleistung erstellt werden. Eigenleistungen sollten nur dort stattfinden, wo kein Folgegewerk tätig ist und es sich um eine abzugrenzende Leistung handelt. Weder sollte sich der Baufortschritt an Eigenleistungen orientieren müssen, noch sollten Eigenleistungen in die Gewerke von Firmen einfließen.

Durch Eigenleitung bei den genannten Gewerken könnten so maximal 30.000,00 € eingespart werden. Die Gesamtkosten des Bauprojekts könnten somit bis maximal 377.575,00 € gesenkt werden.

 

Rh von Gottberg erkundigt sich, warum im Anbaubereich ein Bodenaustausch erforderlich ist. Herr Kamlade erläutert, dass dies aufgrund diverser vergrabener Gegenstände erforderlich ist.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass es im Rahmen der beschriebenen Vorbesprechungstermine zu Unklarheiten bzgl. des erforderlichen Stellplatzes für den Logistik- Anhänger gekommen ist. Er bittet GemBM Meyer diesbezüglich um eine kurze Erläuterung. GemBM berichtet, dass die Ortsfeuerwehr Splietau im Rahmen von Großschadensereignissen wie Hochwasser, Großbränden in Industriebetrieben etc. mit der Sonderaufgabe  „Einrichtung von Bereitstellungsräumen“ beauftragt ist. Dies wurde in der Vergangenheit bereits ausgezeichnet ausgeübt. Im Haushaltsplan 2017 wurden Finanzmittel für die Beschaffung eines Anhängers, welcher für den Transport der Gegenstände für die Herrichtung der Bereitstellungsräume erforderlich ist, bereitgestellt.

 

SgBgm Meyer bittet Herrn Kamlade um Erläuterung der erforderlichen Sanierungsarbeiten im Altbaubereich. Herr Kamlade erläutert, dass eine Dämmung der Außenwände nicht vorgesehen ist. Im Deckenbereich ist eine Dämmung vorgesehen, um einen Wärmedurchgang über das Dach zu verzögern. Weiterhin erläutert Herr Kamlade, dass der Einbau einer sog. „Niedrigtemperaturheizung“ bei einem solchen Zweckbau unzweckmäßig erscheint. Das Gebäude muss sich im Bedarfsfall schnell aufheizen. Eine Gaszentralheizung erscheint als sinnvollste Lösung.

 

Nach ausgiebiger Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue baut nach Planung durch das Architekturbüro Kamlade aus Lüchow eine/ -n Umbau/ Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Splietau zu Gesamtkosten von 407.575,00 Euro.