Rh Zuther hat einem Artikel der Elbe-Jeetzel-Zeitung entnommen, dass möglicherweise Brücken, die über die Jeetzel führen, gesperrt werden könnten, weil der bauliche Zustand in Teilen eine Weiternutzung nicht erlaubt. Im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Breese/Br. und Liepehöfen befindet sich eine Brücke, die hiervon betroffen sein könnte. Derzeit sind dort auf der Strecke Sanierungsmaßnahmen angelaufen, zu denen auch Baumfällungen gehören.

Er fragt an, inwieweit es eine Abstimmung zwischen dem Jeetzeldeichverband und der Samtgemeinde Elbtalaue in Bezug auf den Ausbau der Wegstrecke gibt, die seiner Meinung nach bei einer Brückensperrung keinen Sinn mehr macht.

 

Er bittet um schriftliche Beantwortung seiner Anfrage.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Gemeindeverbindungsstraße von Breese/Bruch bis Liepehöfen wird in dem Abschnitt südwestlich des Jeetzelkanals saniert. Hierbei handelt es sich um den 2. Abschnitt der Sanierung, bereits in 2016 wurde ein Abschnitt von Breese/Bruch kommend saniert. Die Gesamtmaßnahme erfolgt im Rahmen der nach Bereisung der Gemeindeverbindungsstraßen durch den  BÖVEE festgelegten Prioritätenliste zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraßen in der Samtgemeinde Elbtalaue. Die Gemeindeverbindungsstraßen dienen den gemeindeübergreifenden Verkehrsbeziehungen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme dieser Strecke in die Prioritätenliste war der Übergang über den Jeetzelkanal schon auf Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von 2,8 t beschränkt. Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Wegebeziehung für die Menschen wurde aber auch zu diesem Zeitpunkt seitens der Fachgremien gesehen. Ergebnisse etwaiger weiterer Brückenprüfungen, die ggfls. weitere Einschränkungen der Brückenauflast notwendig werden lassen, sind bisher nicht der Verkehrsbehörde zur Anordnung weiterer Beschränkungen übergeben worden. Erklärtes Ziel des derzeitigen Brückenbaulastträgers (Jeetzel-Deichverband -JDV-) und der Straßenbaulastträgerin (Samtgemeinde Elbtalaue) ist die Aufrechterhaltung möglichst aller/vieler Jeetzelquerungen. Hierzu beabsichtigt der JDV die Sanierung der in seiner Baulast befindlichen Brücken und dann folgend die Übergabe dieser sanierten Objekte in die Straßenbaulast der Samtgemeinde. Durch die bauliche Eigenart der Brücken ist eine Auflast auch im sanierten Zustand nur bis zu 12 t möglich. Schwerlastverkehr, auch landwirtschaftlicher Art, wird über den Jeetzelkanal auch nach Sanierung der Brücken nur an wenigen Stellen möglich sein. Die Brücke im Verlauf der Kreisstraße 30 bietet bereits heute die Möglichkeit der Jeetzelquerung mit Fahrzeugen bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 40 t, im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Jeetzelbrücken I ist der Bau einer Brücke (40 t zul. Gesamtgewicht) im Bereich Herm.-Löns-Straße/Bückau vorgesehen.