Sitzung: 23.03.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Zuther hat einem Artikel
der Elbe-Jeetzel-Zeitung entnommen, dass möglicherweise Brücken, die über die
Jeetzel führen, gesperrt werden könnten, weil der bauliche Zustand in Teilen
eine Weiternutzung nicht erlaubt. Im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße
zwischen Breese/Br. und Liepehöfen befindet sich eine Brücke, die hiervon
betroffen sein könnte. Derzeit sind dort auf der Strecke Sanierungsmaßnahmen
angelaufen, zu denen auch Baumfällungen gehören.
Er fragt an, inwieweit es
eine Abstimmung zwischen dem Jeetzeldeichverband und der Samtgemeinde Elbtalaue
in Bezug auf den Ausbau der Wegstrecke gibt, die seiner Meinung nach bei einer
Brückensperrung keinen Sinn mehr macht.
Er bittet um schriftliche
Beantwortung seiner Anfrage.
Anmerkung der Verwaltung:
Die
Gemeindeverbindungsstraße von Breese/Bruch bis Liepehöfen wird in dem Abschnitt
südwestlich des Jeetzelkanals saniert. Hierbei handelt es sich um den 2.
Abschnitt der Sanierung, bereits in 2016 wurde ein Abschnitt von Breese/Bruch
kommend saniert. Die Gesamtmaßnahme erfolgt im Rahmen der nach Bereisung der
Gemeindeverbindungsstraßen durch den BÖVEE
festgelegten Prioritätenliste zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraßen in
der Samtgemeinde Elbtalaue. Die Gemeindeverbindungsstraßen dienen den
gemeindeübergreifenden Verkehrsbeziehungen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme dieser
Strecke in die Prioritätenliste war der Übergang über den Jeetzelkanal schon
auf Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von 2,8 t beschränkt. Die
Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Wegebeziehung für die Menschen wurde
aber auch zu diesem Zeitpunkt seitens der Fachgremien gesehen. Ergebnisse
etwaiger weiterer Brückenprüfungen, die ggfls. weitere Einschränkungen der
Brückenauflast notwendig werden lassen, sind bisher nicht der Verkehrsbehörde
zur Anordnung weiterer Beschränkungen übergeben worden. Erklärtes Ziel des
derzeitigen Brückenbaulastträgers (Jeetzel-Deichverband -JDV-) und der
Straßenbaulastträgerin (Samtgemeinde Elbtalaue) ist die Aufrechterhaltung
möglichst aller/vieler Jeetzelquerungen. Hierzu beabsichtigt der JDV die
Sanierung der in seiner Baulast befindlichen Brücken und dann folgend die
Übergabe dieser sanierten Objekte in die Straßenbaulast der Samtgemeinde. Durch
die bauliche Eigenart der Brücken ist eine Auflast auch im sanierten Zustand
nur bis zu 12 t möglich. Schwerlastverkehr, auch landwirtschaftlicher Art, wird
über den Jeetzelkanal auch nach Sanierung der Brücken nur an wenigen Stellen
möglich sein. Die Brücke im Verlauf der Kreisstraße 30 bietet bereits heute die
Möglichkeit der Jeetzelquerung mit Fahrzeugen bis zu einem zul. Gesamtgewicht
von 40 t, im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Jeetzelbrücken I ist der Bau
einer Brücke (40 t zul. Gesamtgewicht) im Bereich Herm.-Löns-Straße/Bückau
vorgesehen.