Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 31

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck, sowie die Spenderin/ der Spender bekanntzugeben.

 

Diese sind der Anlage zur Vorlage beigefügt. Der Samtgemeinderat nimmt die Aufstellung zur Kenntnis.