Sitzung: 23.03.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 2/0070/2017
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der
Verwendungszweck, sowie die Spenderin/ der Spender bekanntzugeben.
Diese sind der
Anlage zur Vorlage beigefügt. Der Samtgemeinderat nimmt die Aufstellung zur
Kenntnis.