Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 32

Die Ratsmitglieder werden gemäß § 60 Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl durch den Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Eine Verpflichtung des Ratsherren Zuther hat weder in der konstituierenden Sitzung am 08.11.2016 noch in der Sitzung am 20.12.2016 stattgefunden und ist daher nachzuholen.

 

SgBgm Meyer verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet Rh Zuther per Handschlag.