Sitzung: 23.03.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: 11/0006/2017
Die Ratsmitglieder
werden gemäß § 60 Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu Beginn der
ersten Sitzung nach der Wahl durch den Samtgemeindebürgermeister förmlich
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Eine Verpflichtung
des Ratsherren Zuther hat weder in der konstituierenden Sitzung am 08.11.2016
noch in der Sitzung am 20.12.2016 stattgefunden und ist daher nachzuholen.
SgBgm Meyer
verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet Rh Zuther per Handschlag.