Sitzung: 02.02.2017 Rat der Gemeinde Neu Darchau
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5
Rf Mischke verliest den
vorliegenden Antrag der Gruppe SPD/ Die Grünen für alle Anwesenden.
Sie erläutert, dass im
Jahre 2008 ein Vertragsentwurf vorgelegt wurde, der bereits beim Sitzungstermin
schon wieder hinfällig war, dennoch so beschlossen im Januar 2009.
Nun ist eine Trassenführung
vorgesehen, die den Postberg hinunter führt und Neu Darchau in zwei Teile
zerschneidet. Der Beschluss des Rates zur Planung einer Ortsumfahrung ist
in der Trassenplanung nicht vorgesehen
und somit hat sich der Landkreis Lüneburg als Vertragspartner an eben diesen
nicht gehalten. Die Gruppe bittet deshalb um Aufhebung sämtlicher Beschlüsse im
Zusammenhang mit dem Thema Bau der Elbbrücke.
Rh Dr. Oelker beantragt die
Verweisung in den Fachausschuss, um diesen Antrag im vollen Umfang vorberaten
zu können.
Rf Mischke weist auf die
Dringlichkeit, die ihrer Ansicht nach gegeben ist, hin. Die Geschäftsgrundlage
des abgeschlossenen Vertrages ist nicht mehr gegeben.
Das Vorliegen dieser
Dringlichkeit wird nicht von allen Ratsmitgliedern gesehen.
Der Antrag von Rh Dr.
Oelker wird mit 6 Nein- und 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Rh Dr. Oelker zeigt sich überrascht über den Antrag
der Gruppe. Seit nunmehr 25 Jahren steht der Brückenbau zur Rede, wurde bei
Dorferneuerungsmaßnahmen stets im Hinterkopf. Es gab ein Gutachten des Amtes
für Agrarstruktur, dass lediglich die Zuführung über die Hauptstraße Neu
Darchau Sinn machen würde.
Hierzu gab es seinerzeit eine Eilsitzung des Rates, in
der dem Brückenbau zugestimmt wurde, jedoch unter der Voraussetzung einer
Ortsumgehung.
Diese Beschlüsse wären somit alle aufgehoben. Rh Dr.
Oelker sieht hier die Formulierung des Antrages ungeschickt und fragt sich, ob
der Rat den Bau der Brücke nun nicht mehr möchte.
Abschließend weist er darauf hin, dass eine
Kündigungsklausel in der Verinbarung mit dem Landkreis Lüneburg nicht
vorgesehen ist.
Zielsetzung ist die Vereinbarung, dass wir die Brücke
wollen, aber nicht direkt durch den Ort.
Logisch für den Rat der Gemeinde Neu Darchau wäre für
ihn, dass man juristisch gegen die Planung vorgeht und die Trassenplanung, die
der Vereinbarung widerspricht mit allen gängigen Rechtsmitteln anfechtet.
Rh Bodendieck erinnert an verschiedene Sitzungen, in
denen er gefordert hat, dass die Trassenführung nicht direkt durch die Gemeinde
Neu Darchau und ihre Ortsteile geht und dieses auch genauso protokolliert wird.
Dies ist immer abgelehnt worden, weshalb nun die Annahme besteht, dass nur für
Nau Darchau die Ortsumfahrung berücksichtigt werden sollte. In den §§ der
Vereinbarung steht, dass wenn sich eine Seite nicht an die Vereinbarung hält,
diese Vereinbarung hinfällig ist. Der Landkreis Lüneburg hat sich nicht an die
Wünsche und Beschlüsse der Gemeinde Neu Darchau gehalten und somit gegen die
abgeschlossene Vereinbarung verstoßen.
Rf Mischke erläutert, dass die Stellungnahme der
zuständigen Baudezernentin vom Landkreis Lüchow-Dannenberg in die
Planungsumsetzung des Landkreises Lüneburg nicht eingeflossen ist, in dieser
Stellungnahme wurde u.a. die Feststellung getätigt, dass dieser Standpunkt
durch den Eisversatz denkbar schlecht geeignet sei.
Somit sind die Einwände unseres Landkreises sowie die
Beschlüsse der Gemeinde nicht berücksichtigt worden.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Neu Darchau beschließt
sämtliche Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau/
Darchau aufzuheben.