Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Rf Mischke verliest den vorliegenden Antrag der Gruppe SPD/ Die Grünen für alle Anwesenden.

Sie erläutert, dass im Jahre 2008 ein Vertragsentwurf vorgelegt wurde, der bereits beim Sitzungstermin schon wieder hinfällig war, dennoch so beschlossen im Januar 2009.

 

Nun ist eine Trassenführung vorgesehen, die den Postberg hinunter führt und Neu Darchau in zwei Teile zerschneidet. Der Beschluss des Rates zur Planung einer Ortsumfahrung ist in  der Trassenplanung nicht vorgesehen und somit hat sich der Landkreis Lüneburg als Vertragspartner an eben diesen nicht gehalten. Die Gruppe bittet deshalb um Aufhebung sämtlicher Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Thema Bau der Elbbrücke.

 

Rh Dr. Oelker beantragt die Verweisung in den Fachausschuss, um diesen Antrag im vollen Umfang vorberaten zu können.

 

Rf Mischke weist auf die Dringlichkeit, die ihrer Ansicht nach gegeben ist, hin. Die Geschäftsgrundlage des abgeschlossenen Vertrages ist nicht mehr gegeben.

Das Vorliegen dieser Dringlichkeit wird nicht von allen Ratsmitgliedern gesehen.

 

Der Antrag von Rh Dr. Oelker wird mit 6 Nein- und 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Rh Dr. Oelker zeigt sich überrascht über den Antrag der Gruppe. Seit nunmehr 25 Jahren steht der Brückenbau zur Rede, wurde bei Dorferneuerungsmaßnahmen stets im Hinterkopf. Es gab ein Gutachten des Amtes für Agrarstruktur, dass lediglich die Zuführung über die Hauptstraße Neu Darchau Sinn machen würde.

Hierzu gab es seinerzeit eine Eilsitzung des Rates, in der dem Brückenbau zugestimmt wurde, jedoch unter der Voraussetzung einer Ortsumgehung.

Diese Beschlüsse wären somit alle aufgehoben. Rh Dr. Oelker sieht hier die Formulierung des Antrages ungeschickt und fragt sich, ob der Rat den Bau der Brücke nun nicht mehr möchte.

Abschließend weist er darauf hin, dass eine Kündigungsklausel in der Verinbarung mit dem Landkreis Lüneburg nicht vorgesehen ist.

Zielsetzung ist die Vereinbarung, dass wir die Brücke wollen, aber nicht direkt durch den Ort.

Logisch für den Rat der Gemeinde Neu Darchau wäre für ihn, dass man juristisch gegen die Planung vorgeht und die Trassenplanung, die der Vereinbarung widerspricht mit allen gängigen Rechtsmitteln anfechtet.

 

Rh Bodendieck erinnert an verschiedene Sitzungen, in denen er gefordert hat, dass die Trassenführung nicht direkt durch die Gemeinde Neu Darchau und ihre Ortsteile geht und dieses auch genauso protokolliert wird. Dies ist immer abgelehnt worden, weshalb nun die Annahme besteht, dass nur für Nau Darchau die Ortsumfahrung berücksichtigt werden sollte. In den §§ der Vereinbarung steht, dass wenn sich eine Seite nicht an die Vereinbarung hält, diese Vereinbarung hinfällig ist. Der Landkreis Lüneburg hat sich nicht an die Wünsche und Beschlüsse der Gemeinde Neu Darchau gehalten und somit gegen die abgeschlossene Vereinbarung verstoßen.

 

Rf Mischke erläutert, dass die Stellungnahme der zuständigen Baudezernentin vom Landkreis Lüchow-Dannenberg in die Planungsumsetzung des Landkreises Lüneburg nicht eingeflossen ist, in dieser Stellungnahme wurde u.a. die Feststellung getätigt, dass dieser Standpunkt durch den Eisversatz denkbar schlecht geeignet sei.

Somit sind die Einwände unseres Landkreises sowie die Beschlüsse der Gemeinde nicht berücksichtigt worden.

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Neu Darchau beschließt sämtliche Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau/ Darchau aufzuheben.