Sachverhalt:
Bgm Dehde erläutert, dass
die Hauptsatzung der Gemeinde Neu Darchau noch eine Anpassung an die geltenden
Rechtsgrundlagen benötigt, da sich noch Regelungen auf die aufgehobene Nds.
Gemeindeordnung beziehen.
Er hat dazu bereits im Juni
2015 die Kommunalaufsichtsbehörde befragt und einen Entwurf für die
Hauptsatzung erhalten.
Dieser Entwurf wurde im
Verwaltungsausschuss vorberaten.
Der Verwaltungsausschuss
hat die Änderungen der Kommunalaufsichtsbehörde unter Verwendung des kürzeren
Alternativtextes in § 4 Wertgrenzen einstimmig empfohlen.
Der Rat der Gemeinde Neu
Darchau fasst folgenden Beschluss
Beschluss:
Die vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung der
Gemeinde Neu Darchau (siehe Anlage I zur Niederschrift) wird unter Verwendung
des eingekürzten Alternativtextes in § 4 Wertgrenzen beschlossen. Die
neugefasste Hauptsatzung tritt nach der Verkündung in Kraft.