Sitzung: 28.02.2017 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0043/2017
Herr Hesebeck erläutert
den Sachverhalt: Das Bauvorhaben
beinhaltet die Erneuerung der verschlissenen Asphaltdeckschicht durch Abfräsen
von 4 cm in der Jeetzelallee in der Stadt Dannenberg (Elbe). Der Aufbau erfolgt
in gleicher Stärke. Bauanfang ist bei km 0+000 an der Kreuzung zur B 216 und
endet bei km 1+300 an der Fahrbahntrennung vor der Einmündung zur
Marschtorstraße.
Die
Asphaltdeckschicht (Dicke = 4 cm) soll auf voller Fahrbahnbreite (6 m) und auf
voller Ausbaulänge (1300 m) abgefräst werden. Im Verlauf der Ausbaustrecke
sollen 6 Schachtabdeckungen erneuert bzw. auf Höhe der fertiggestellten
Asphaltdeckschicht gebracht werden. Die vorhandene Fahrbahnachse und das
entsprechende Dachprofil, bzw. in Kurvenbereichen das einseitige Quergefälle,
wird von der vorhandenen Fahrbahn übernommen.
Die vorhandene
Fahrbahnmarkierung (Leitlinien) wird nicht wieder hergestellt. In den
Einmündungsbereichen wird die Asphaltdecke bis einschließlich des
unterbrochenen Querstriches der Radfahrerfurt gefräst. Somit werden in diesen
Bereichen die unterbrochenen Querstriche der Radfahrerfurt erneuert.
Die Fräsarbeiten
sollen unter halbseitiger Sperrung der Jeetzelallee durchgeführt werden. Der
Einbau der Asphaltdeckschicht erfolgt unter Vollsperrung in zwei
Sperrabschnitten. Ausgangspunkt ist die Zufahrt zum Aldiparkplatz bzw. zur
Schützenmarsch. Beide Zufahrten sollen durchgehend erreichbar bleiben.
Während der
Fräsarbeiten soll die Jeetzelallee aus nordöstlicher Richtung (Gartower Straße)
in südwestlicher Richtung B216 befahrbar bleiben. Für die Vorarbeiten inkl.
Fräsarbeiten ist eine Kalenderwoche eingeplant. Der Einbau der
Asphaltdeckschicht wird über beide Abschnitte ca. eine Woche dauern.
Markierungsarbeiten und Nacharbeiten (Herstellung sämtliche Nähte) werden zum
Abschluss der Maßnahme erfolgen und ebenfalls eine Woche andauern. Dies
geschieht wieder unter halbseitiger Sperrung der Jeetzelallee.
Die Verkehrsführung
erfolgt während der Bauphase einspurig in westlicher Richtung über die
Jeetzelallee und östlich über Lindenweg, Schlossgraben und Marschtorstraße.
Die Ausschreibung
erfolgt nach Genehmigung des Haushalts.
Umwelt- und
Bauausschuss sowie der Verwaltungsausschuss haben die Einbeziehung der
Erneuerung der Fahrradfurten empfohlen.
Rh Herzog weist
darauf hin, dass seiner Ansicht die Verkehrssicherheitspflicht die Erneuerung
der Radfurten gebiete.
Rh Siemke führt
aus, dies sei empfohlen, mit der Maßgabe zu prüfen, ob Teilbereiche
sanierungsfähig seien.
Nach kurzer
Diskussion fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die
Asphaltdeckschicht in der Jeetzelallee in Dannenberg (Elbe) wird wie im
Sachverhalt beschrieben erneuert.
Die Erneuerung der
Radfurten wird mit ausgeschrieben. Über Art und Umfang der Erneuerung wird nach
technischer Prüfung des Bestandes und nach dem Ausschreibungsergebnis im UBD
beraten.
Die Durchführung
der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes.
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