Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Bgm Dehde erläutert, dass Ratsherr Manfred Kruse schriftlich mitgeteilt hat, dass er sein Mandat im Rat der Gemeinde Neu Darchau niederlegt (§ 52 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Gemeinde Neu Darchau per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst mit Fassung des Feststellungsbeschlusses ein.

Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Dies wurde in diesem Fall nicht gewünscht.

 

Das Mandat geht gem. § 38 Abs. 2 NKWG, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags Bürgerliste Neu Darchau, auf Herrn Günter Hölzer, Schutschur, Elbuferstraße 215, 29490 Neu Darchau über.

 

Der Rat der Gemeinde Neu Darchau fasst folgenden

 


Beschluss:

Es wird festgestellt, dass der Ratsherr Manfred Kruse seinen Sitz im Rat der Gemeinde Neu Darchau durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.