Ein Anwohner der Elbuferstraße hat an seinem Wiesengrundstück (gegenüber der Kühlzelle)eine Pappel stehen. Es ist nicht genau zuzuordnen, ob diese auf Gemeindegrund steht. Wenn dies so ist, hat er angefragt, diese fällen zu dürfen.

Auch hier spricht sich der Rat dafür aus, die Eigentumsverhältnisse zu klären und diese zugunsten der Gemeinde zu vermarkten.