Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Schul- und Kulturzentrum“ ein.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Aufhebungsverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplan „Schul- und Kulturzentrum“ ein.

 

Ausgehend von der Vorstellung auf der nichtöffentlichen Informationsveranstaltung des Landkreises zur Ausgestaltung der Neustrukturierung des Schulzentrums Dannenberg (Elbe) am 06.02.2017, ist zur Umsetzung der Pläne sowie Sicherung der Bestandsgebäude eine Änderung oder Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes „Schul- und Kulturzentrum“ notwendig.

 

Im derzeitigen Bestand liegen die Gebäude zwar im Bereich des B-Planes, überschreiten aber im Bereich der Nicolas-Born-Schule und des Jugendzentrums teilweise die Baugrenze. Die Schulhofflächen und das Heizhaus südlich der Nicolas-Born-Schule, die schwerlich als Sportflächen zu definieren sind, sowie ein Teil des geplanten Neubaus liegen aber außerhalb der Fläche für Gemeinbedarf (Schule).

 

Bei einer Änderung würde die Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) in Richtung des Sportplatzes erweitert und die Baugrenzen neu festgelegt werden.

Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden (es sei denn, es werden mehr als 20.000qm als zulässige Grundfläche festgesetzt).

Zumindest während der Übergangsphase wäre die korrekte Festsetzung der Grundflächenzahl problematisch.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre die komplette Aufhebung des Bebauungsplanes „Schul- und Kulturzentrum“. Die Aufhebung wird im Normalverfahren mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt. Nach einer Aufhebung des Bebauungsplanes würde sich der gesamte Bereich als Innenbereich darstellen. Die Zulässigkeit aller zukünftigen Baumaßnahmen würde sich dann nach § 34 BauGB beurteilen. Die Zulässigkeit der geplanten baulichen Anlagen im Rahmen der Neustrukturierung wurde in Aussicht gestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Änderung des Bebauungsplanes: 9.549,75 € brutto

Bei einer Aufhebung des gesamten Bebauungsplanes: 4.873,05 € brutto

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und der heutigen Tischvorlage. Am 26.01. ist der Landkreis hinsichtlich der Änderung des Bebauungsplanes an die Stadt herangetreten. Die Baugenehmigungsbehörde hat signalisiert, dass die geplanten Neubauten auch nach Aufhebung des Bebauungsplanes genehmigt werden könnten. Eine Bebauungsplanaufhebung wäre kostengünstiger und Baugenehmigungen könnten früher erteilt werden.

 

Nach einer kurzen Aussprache, insbesondere darüber wann eine Bebauungsplanaufstellung zukünftig notwendig werden könnte, empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Schul- und Kulturzentrum“ ein.