Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Rh Dr. Praetsch erläutert den Antrag der Bürgerliste, die Verkehrsführung in der Riemannstraße mit sofortiger Wirkung dahingehend zu ändern, dass der Verkehr in beiden Richtungen zulässig ist. Die Kaufmannschaft und die Bürger befürworten eine zweispurige Verkehrsführung. Die Regelung soll zunächst als Versuch und ohne bauliche Änderungen laufen, bis zu einer endgültigen Regelung im Rahmen der Planungen für die Neukonzeption des Schulzentrums. Im Bereich der engen Fahrbahn zwischen der Einmündung Lindenweg und der Zufahrt zum großen Parkplatz sollen sich die Verkehrsteilnehmer gegenseitig verständigen.

 

Herr Hesebeck erläutert die rechtlichen Vorgaben. Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sollen zweispurige Erschließungsstraße je nach Umfang und Art des Verkehrs zwischen 4,50m und 6,50m breit sein. Eine bauliche Einengung ohne Ampelregelung ist bei Baustellen (vorübergehend) bis maximal 50m Länge zulässig.

 

In der Aussprache wird ein Verkehr in beiden Richtungen im Bereich des ca. 125m langen engen Fahrbahnbereiches als nicht durchführbar angesehen und darauf hingewiesen, dass heute Nachmittag im Schulausschuss des Landreises erste Konzepte für die Neugestaltung des Schulzentrums vorgestellt worden sind. Diese Konzepte sehen u.a. auch eine neue Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger vor. Im Hinblick auf die Schulplanungen wird es als angeraten angesehen über eine zweispurige Fahrbahnlösung für die Riemannstraße zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten und das Fachbüro Schubert einzubinden.

 

Rh Dr. Lange spricht sich dafür aus, die jetzige Verkehrsführung bis zu einer evtl. großen Lösung beizubehalten.

 

Rh Schmidtke beantragt aufgrund der Rückmeldungen der Bürger, den ursprünglichen Zustand (Einbahnstraße stadtauswärts) bis zu einer evtl. großen Lösung wieder herzustellen.

 

Zunächst wird über den Antrag der Bürgerliste abgestimmt:

 

Mehrheitlich abgelehnt:

Ja 1   Enth. 1   Nein 5

 

Anschließend wird über den Antrag von Rh Schmidtke abgestimmt folgender Beschluss empfohlen

 

 


Beschluss:

a)      Die ursprüngliche Einbahnstraßenregelung stadtauswärts wird wieder hergestellt.

b)      In Abhängigkeit von der Neuplanung des Schulzentrum ist unter Einbeziehung des
        Ing.-büros Schubert über eine zweispurige Fahrbahnlösung zu beraten.