Sitzung: 31.01.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 11/0025/2017
Herr Schwarzer
erläutert den Sachverhalt und erklärt die vorgenommenen Änderungen.
Der Rat der
Gemeinde Zernien hat in seiner konstituierenden Sitzung für die X.
Wahlperiode am 01.11.2016 nicht auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet (§ 104 NKomVG).
Ferner wurde auf
besagter Sitzung gem. § 105 Abs. 5 NKomVG ein Ratsmitglied mit der allg.
Vertretung des Bürgermeisters beauftragt.
Aufgrund dieser
neuen Begebenheiten ist eine Anpassung der Satzung der Gemeinde Zernien über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und seiner
Ausschüsse erforderlich. Besagte Satzung ist am 01.04.2000 in Kraft getreten
und würde zuletzt mit der 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Zernien über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des
Rates und seiner Ausschüsse vom 28.06.2012 angepasst.
Die vorgeschlagenen
Änderungen können dem anliegenden Entwurf der 5. Satzung zur Änderung der
Satzung der Gemeinde Zernien über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen
für Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse entnommen werden.
Erläuterungen zu
den einzelnen Änderungsvorschlägen:
Zu 1.:
Der jetzige Titel der Satzung umfasst nicht den Verwaltungsausschuss. Bei dem
Verwaltungsausschuss handelt es sich nicht um einen Ausschuss des Rates der
Gemeinde Zernien im Sinne von § 71 NKomVG. Es handelt sich gem. §§ 7 Abs. 1,
Abs. 2 Nr. 1 NKomVG um ein selbständiges Organ der Gemeinde. Die jetzige
Bezeichnung wäre unter Berücksichtigung der neuen Begebenheiten nicht
hinreichend bestimmt.
Zu 2.:
Aufgrund der bisherigen Formulierung ist es nicht möglich ein Sitzungsgeld für
die Sitzungen des Verwaltungsausschusses auszuzahlen. Die Auszahlung eines
entsprechenden Sitzungsgeldes wird durch die neue Formulierung ermöglicht.
Zu 3.:
Aufgrund der Beauftragung eines allg. Vertreters des Bürgermeisters, welcher
nicht stellv. Bürgermeisterin oder stellv. Bürgermeister ist, ist eine
Anpassung der Regelung erforderlich.
Zu 4. und 5.:
Bisher erhielt die stellv. Bürgermeisterin oder der stellv. Bürgermeister,
welcher gleichzeitig mit der Verwaltungsvertretung beauftragt ist, eine
monatliche Fahrkostenpauschale i. H. v. 30,00 €. Die stellv. Bürgermeisterin
oder der stellv. Bürgermeister welcher nicht mit der Verwaltungsvertretung
beauftragt war, erhielt eine monatliche Fahrtkostenpauschale i. H. v. 15,00 €.
Aufgrund der Wahl eines allg. Vertreters des Bürgermeisters ist auch hier eine
Anpassung erforderlich. Nach der neuen Regelung erhalten die stellv.
Bürgermeister in Ausübung ihrer Tätigkeit (repräsentative Vertretung) und der
allg. Vertreter des Bürgermeisters in Ausübung seiner Tätigkeit
(Verwaltungsvertretung) eine monatliche Fahrkostenpauschale i. H. v. 15,00 €.
Der
Verwaltungsausschuss hat die Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
einstimmig empfohlen.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Die 5. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Zernien über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse wird
beschlossen.