Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Auf dem Gehweg und an den Treppenstufen sind durch Frostschäden, Aus- und Unterspülungen massive Verdrückungen entstanden, die insbesondere für beeinträchtigte Personen ein Hindernis darstellen.

 

Aufgrund der Höhe der Drawehnertorstraße und des Niveaus des Parkplatzes Bohnenmarkt, ist auf einer Länge von ca. 28 Metern ein Höhenunterschied von ca. 1,50 m zu überwinden. Um den Bereich DIN-gerecht zu gestalten ist ein max. Gefälle von 6% und alle 6 m ein Zwischenpodest einzuplanen. Des Weiteren ist ein Handlaufgeländer beidseitig in 85 cm Höhe zu installieren.

 

Im Rahmen der Planung für das Vorhaben ist von der Behindertenbeauftragten des Landkreises Lüchow-Dannenberg Frau Dr. Weiss eine Stellungnahme abgegeben, in der die DIN-gerechte Umgestaltung gefordert wird. Seitens der Verwaltung wird die Auffassung von Frau Dr. Weiss geteilt. (Siehe Anlage)


Es ist geplant die gesamte gepflasterte Fläche aufzunehmen, die Waschbetonplatten zu entsorgen und die roten Klinkersteine wiederzuverwenden und einen 1,50m breiten Weg zu bauen. Die übrige Fläche wird als Rasenfläche ausgestaltet.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete:

 

Es sind drei mögliche Varianten ausgearbeitet (siehe Anlagen zur Vorlage):

Variante 1:

DIN-gerechter barrierefreier Rollstuhlgerechter Weg mit Edelstahlhandlauf und 5 Zwischenpodesten

Variante 2:

Barrierefreier Weg mit Verschwenkung und 2 Zwischenpodesten ohne Handlauf

Variante 3:

Barrierefreier Weg gerade mit einem Zwischenpodest ohne Handlauf

 

FBL Hesebeck stellt die Vorlage vor.

FBL Kern erklärt, dass die investive Maßnahme aus Kreditaufnahmen finanziert werden muss. Kreditaufnahmen werden vom Landkreis nur genehmigt, wenn sie aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich sind.

 

Rh Flindt hält einen behindertengerechten Ausbau für übertrieben, da ein solcher Weg mit einem geringen Umweg von 100m vorhanden ist

Rf Neumann schließt sich dieser Meinung an. Sie weist darauf hin, dass der jetzige Treppenabstand ungünstig ist. Außerdem schlägt sie die Umlegung der Behindertenparkplätze weiter nach vorne vor.

 

Herr Peukert erklärt, dass auch ohne behindertengerechten Ausbau Handlungsbedarf besteht, da die Gehwegplatten abgängig sind. Die Treppenanlage wird dafür aufgenommen und neu angelegt. Dabei wird ein vernünftiges Schrittmaß zugrunde gelegt. Die seitlichen Flächen werden als Rasenfläche ausgestaltet.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Der Zugang Drawehnertorstraße zum Parkplatz Bohnenmarkt wird nicht barrierefrei ausgebaut. Die für 2016 bereits eingestellten investiven Mittel werden für die nicht barrierefreie Neugestaltung des Zuganges einschließlich der Treppenanlagen verwendet. Die auf dem Bohnenmarkt ausgewiesenen Behindertenstellplätze werden in den Bereich unmittelbar an die 1. Parkplatzzufahrt verlegt.