Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Bis zum 31.03.2014 war die Brennzeitunterbrechung unterschiedlich geregelt. In der „Kern-„Stadt Hitzacker (Elbe) einschließlich der Ortsteile Tießau und Tiesmesland Brennzeitunterbrechung von 24:00 – 5:30 Uhr und in allen weiteren Ortsteilen der Stadt Hitzacker (Elbe) Brennzeitunterbrechung von 22:00 – 6:00 Uhr. Gemäß Beschluss des VAH/IX/23 vom 10.03.2014 hat die Stadt Hitzacker (Elbe) das Angebot der EVE Netz GmbH zur Nachrüstung der neuen Frequenz-Rundsteuerempfänger zum Betrieb der Straßenbeleuchtung der Stadt Hitzacker (Elbe) angenommen. Seit dem 01.04.2014 wird die Brennzeitunterbrechung auf Grundlage des Betriebsführungsvertrages-Steuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen mit der EVE Netz GmbH einheitlich gesteuert. Die Brennzeitunterbrechung der Straßenbeleuchtung für die Stadt Hitzacker (Elbe) einschließlich der Ortsteile ist einheitlich von 23:00 – 6:00 Uhr vereinbart. Durch die einheitliche Brennzeitunterbrechung wurden die Stromverbräuche reduziert. Des Weiteren wurde die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Stadt Hitzacker (Elbe) einschließlich Ortsteile erreicht.

 

FBL Hesebeck stellt die Vorlage vor.

Rh Porip schlägt die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, um die Brennzeitunterbrechung genauer zu untersuchen. Es gibt sehr viele unterschiedliche Situationen, die unterschiedliche Brennzeiten erfordern.

 

FBL Hesebeck erklärt, dass eine individuelle Anpassung möglich ist. Die Brennzeiten in der Stadt Hitzacker (Elbe) werden zum Beispiel im Rahmen der Musiktage verlängert. Jede Anpassung müsste aber bezahlt werden.

 

Rf Neumann meint, dass es nicht möglich ist, alle Interessen zu berücksichtigen. Daher findet die Brennzeitunterbrechung von 23:00 -6:00 Uhr ihre Zustimmung.

 

Rh Walter beantragt eine Vertragung des Tagesordnungspunktes, um die offenen Fragen in einer Arbeitsgruppe zu klären, Rf Laudel-Voigt unterstützt dies. Die Fraktionen werden sich um die Einrichtung der Arbeitsgruppe bemühen.

 

FBL Hesebeck gibt zu bedenken, dass bei Rückkehr zum alten Beschluss (Brennzeitunterbrechung in Hitzacker (Elbe), sowie Tießau und Tiemesland von 24:00-5:30 Uhr) ca. 200.000 Leuchtstunden hinzukommen würden und dann insg. 1,7 Mio. Leuchtstunden abgerechnet werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die vereinbarte Brennzeitunterbrechung von 23:00 – 6:00 Uhr wird beibehalten.