Sitzung: 12.01.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/1208/2016
Sachverhalt:
Bis zum 31.03.2014
war die Brennzeitunterbrechung unterschiedlich geregelt. In der „Kern-„Stadt
Hitzacker (Elbe) einschließlich der Ortsteile Tießau und Tiesmesland
Brennzeitunterbrechung von 24:00 – 5:30 Uhr und in allen weiteren Ortsteilen
der Stadt Hitzacker (Elbe) Brennzeitunterbrechung von 22:00 – 6:00 Uhr. Gemäß
Beschluss des VAH/IX/23 vom 10.03.2014 hat die Stadt Hitzacker (Elbe) das
Angebot der EVE Netz GmbH zur Nachrüstung der neuen
Frequenz-Rundsteuerempfänger zum Betrieb der Straßenbeleuchtung der Stadt
Hitzacker (Elbe) angenommen. Seit dem 01.04.2014 wird die
Brennzeitunterbrechung auf Grundlage des Betriebsführungsvertrages-Steuerung
der Straßenbeleuchtungsanlagen mit der EVE Netz GmbH einheitlich gesteuert. Die
Brennzeitunterbrechung der Straßenbeleuchtung für die Stadt Hitzacker (Elbe)
einschließlich der Ortsteile ist einheitlich von 23:00 – 6:00 Uhr vereinbart. Durch
die einheitliche Brennzeitunterbrechung wurden die Stromverbräuche reduziert.
Des Weiteren wurde die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger der gesamten
Stadt Hitzacker (Elbe) einschließlich Ortsteile erreicht.
FBL Hesebeck stellt
die Vorlage vor.
Rh Porip schlägt
die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, um die Brennzeitunterbrechung genauer zu
untersuchen. Es gibt sehr viele unterschiedliche Situationen, die
unterschiedliche Brennzeiten erfordern.
FBL Hesebeck
erklärt, dass eine individuelle Anpassung möglich ist. Die Brennzeiten in der
Stadt Hitzacker (Elbe) werden zum Beispiel im Rahmen der Musiktage verlängert.
Jede Anpassung müsste aber bezahlt werden.
Rf Neumann meint,
dass es nicht möglich ist, alle Interessen zu berücksichtigen. Daher findet die
Brennzeitunterbrechung von 23:00 -6:00 Uhr ihre Zustimmung.
Rh Walter beantragt
eine Vertragung des Tagesordnungspunktes, um die offenen Fragen in einer
Arbeitsgruppe zu klären, Rf Laudel-Voigt unterstützt dies. Die Fraktionen
werden sich um die Einrichtung der Arbeitsgruppe bemühen.
FBL Hesebeck gibt
zu bedenken, dass bei Rückkehr zum alten Beschluss (Brennzeitunterbrechung in
Hitzacker (Elbe), sowie Tießau und Tiemesland von 24:00-5:30 Uhr) ca. 200.000
Leuchtstunden hinzukommen würden und dann insg. 1,7 Mio. Leuchtstunden
abgerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Die vereinbarte
Brennzeitunterbrechung von 23:00 – 6:00 Uhr wird beibehalten.