Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Stv. StDir Beitz erläutert:

Mit Datum vom 07.12.2016 hat Herr Kuschnik schriftlich per Mail um Genehmigung der Nutzung des Stadtwappens zur Herstellung einer Flagge gebeten. Herr Kuschnik möchte die Flagge erstmalig zu seinem Geburtstag und dann dauerhaft vor seinem Haus hissen, um damit die Verbundenheit zu seiner ehemaligen Heimatstadt ausdrücken.

 

Der Stadtname und das Stadtwappen sind in entsprechender Anwendung des § 12 BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt. Dritten kann die Nutzung des Stadtnamens und des –wappens allerdings gestattet werden. Bei allen Genehmigungen ist aber im Hinblick auf Missbrauchsgefahren sowie im Hinblick auf den Charakter des Wappens als Hoheitszeichen ein strenger Maßstab anzuwenden.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) genehmigt Herrn Manfred Kuschnik, wohnhaft in 67373 Dudenhofen, An der Neumühle 22B, die Nutzung des Stadtwappens zur Herstellung einer Flagge für den privaten Gebrauch.

 

Herr Kuschnik hat dafür Sorge zu tragen, dass das Stadtwappen heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.

 

Die Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens kann jederzeit widerrufen werden.