Sitzung: 15.12.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: 1/1195/2016
Stv. StDir Beitz
erläutert:
Mit Datum vom
07.12.2016 hat Herr Kuschnik schriftlich per Mail um Genehmigung der Nutzung
des Stadtwappens zur Herstellung einer Flagge gebeten. Herr Kuschnik möchte die
Flagge erstmalig zu seinem Geburtstag und dann dauerhaft vor seinem Haus
hissen, um damit die Verbundenheit zu seiner ehemaligen Heimatstadt ausdrücken.
Der
Stadtname und das Stadtwappen sind in entsprechender Anwendung des § 12 BGB
gegen unbefugte Verwendung geschützt. Dritten kann die Nutzung des Stadtnamens
und des –wappens allerdings gestattet werden. Bei allen Genehmigungen ist aber
im Hinblick auf Missbrauchsgefahren sowie im Hinblick auf den Charakter des
Wappens als Hoheitszeichen ein strenger Maßstab anzuwenden.
Ohne
weitere Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) genehmigt Herrn Manfred Kuschnik, wohnhaft in 67373 Dudenhofen,
An der Neumühle 22B, die Nutzung des Stadtwappens zur Herstellung einer Flagge
für den privaten Gebrauch.
Herr Kuschnik hat
dafür Sorge zu tragen, dass das Stadtwappen heraldisch und künstlerisch
einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere
Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.
Die Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens kann jederzeit
widerrufen werden.