Sitzung: 20.12.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/1176/2016
Wie bereits in der
vorangegangenen Legislaturperiode besteht im Sitzungsdienstprogramm Session die
Möglichkeit die persönlichen Daten aller Ratsmitglieder im
Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen.
So können
interessierte Bürgerinnen und Bürger auf diese Daten zugreifen und mit den
Ratsmitgliedern in Kontakt treten.
Da es sich hier um
einen Grundsatzbeschluss für die X. Legislaturperiode handelt, wird im Nachgang
aus bestehenden Datenschutzgründen von jedem Ratsmitglied eine persönliche
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten eingeholt, hier kann
jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, welche Daten veröffentlicht werden
sollen und welche nicht.
Die
Einverständniserklärung muss ebenfalls von beratenden Ausschussmitgliedern
abgegeben werden.
Ohne Aussprache
fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue erklärt das Einverständnis, dass folgende Daten seiner
Mitglieder im Internet veröffentlicht werden:
1.) Name, Vorname
2.) Wohnanschrift
3.) Telefon- und Faxnummer; soweit vorhanden die
dienstlichen Verbindungen (freiwillige Angabe)
4.) Emailanschrift; soweit vorhanden auch die
dienstliche Verbindung (freiwillige Angabe)
Darüber hinaus
steht es jedem Ratsmitglied frei, auch ein Foto mit veröffentlichen zu lassen.