Sitzung: 15.12.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 40/0953/2016
Frau Ringel trägt
vor:
Nach § 10 Abs. 2
Niedersächsisches Glücksspielgesetz beträgt der Abstand zwischen Spielhallen
mindestens 100 m. Jugendschutz und Suchtrisiken liegen dieser
Mindestabstandsverordnung zugrunde.
Der gesetzliche
Mindestabstand zwischen den Spielhallen in der Langen Straße und Münzstraße
wird nicht eingehalten. Er beträgt lediglich 90,4 m.
Durch die
Nichteinhaltung der Grenzabstände müsste das Los über den Verbleib einer
Spielhalle entscheiden. Der im Losverfahren unterlegene Spielhallenbetreiber
hätte die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Gründe für eine
positive Entscheidung sind nicht erkennbar, so dass anzunehmen ist, dass eine
Spielhalle nicht weiter konzessioniert werden könnte. Die Übergangsfrist endet
am 30.06.2017. Damit wäre die Existenz eines Gewerbebetriebes betroffen. In den
letzten Jahren wurde der Betrieb einer Spielhalle aufgegeben. Der Bau einer
weiteren im Innenstadtbereich wurde mit den Möglichkeiten der Bauleitplanung
verhindert. Damit wird bereits auf Abstände und Anzahl der Spielhallen
geachtet, um auch den Gefahren der Spielsuchtrisiken zu begegnen. Durch
rechtliche Vorgaben in Bebauungsplänen ist keine weitere Ansiedlung dieser
Betriebe im Kerngebiet zulässig. Die Spielhallen in der Münzstraße und Lange
Straße haben keinen Sichtkontakt, so dass Besucher nicht animiert werden, von einem
Betrieb zum nächsten zu ziehen.
Um das Losverfahren
zu vermeiden, sollte mit der anliegenden Verordnung die Mindestabstände für den
Bereich der Innenstadt auf 80 m festgesetzt werden.
StDir Meyer
ergänzt, dass die Stadt in den Jahren zuvor gezielt die Ansiedlung weiterer
Spielhallen verhindert habe, deshalb halte er die angestrebte Regelung für
verträglich.
Rh Dr. Lange
erklärt, dass er nicht zustimmen werde, da durch Spielsucht Existenzen
gefährdet seien und ihm die Nähe zu den Schulen missfalle. Die Spielhallen
trügen nicht zur Belebung der Innenstadt bei.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen in der Stadt Dannenberg
(Elbe).