Sitzung: 24.11.2016 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/1124/2016
Sachverhalt:
Nimmt die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der
Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit
dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde
mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter)
durch Beschluss zu beauftragen.
Die
Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer
Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.
Bgm Ringel schlägt
stellv. Bgm Fahren als Verwaltungsvertreter vor.
Ohne Aussprache
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Stellv. Bgm Fahren
wird mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters beauftragt.
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Bgm Ringel beruft
stellv. Bgm Fahren für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Stellv. Bgm Fahren
legt den Diensteid ab und Bgm Ringel händigt die Ernennungsurkunde aus.