Sitzung: 24.11.2016 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11/1123/2016
Sachverhalt:
Gemäß § 81 Abs. 2
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten
Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei
Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die
sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung
des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß §
105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch
beim Ratsvorsitz statt.
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs.
4 NKomVG).
Bgm Ringel
beantragt, dass 2 gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister gewählt
werden sollen.
Hiergegen erhebt
sich kein Widerspruch.
Beschluss:
Es werden 2
gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister gewählt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 11
Rf Geuder schlägt
Rh Timo Burmester und RhThomas Fahren vor.
Weitere Vorschläge
werden nicht gemacht.
Eine geheime Wahl
wird nicht beantragt.
Abstimmung:
Ja 7 Nein
2 Enthaltungen
2
Mehrheitlich
gewählt
Beide gewählten
stellvertretenden Bürgermeister nehmen die Wahl an und danken für das
Vertrauen.