Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch beim Ratsvorsitz statt.

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

Bgm Ringel beantragt, dass 2 gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister gewählt werden sollen.

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

 


Beschluss:

Es werden 2 gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister gewählt.

 

Einstimmig beschlossen

 

Ja            11

 

Rf Geuder schlägt Rh Timo Burmester und RhThomas Fahren vor.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Eine geheime Wahl wird nicht beantragt.

 

Abstimmung:

 

Ja            7                             Nein      2                             Enthaltungen                    2

 

Mehrheitlich gewählt

 

Beide gewählten stellvertretenden Bürgermeister nehmen die Wahl an und danken für das Vertrauen.