Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Sachverhalt:

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).

 

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

 

Wurde auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt.

 

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6 Stimmen) erhalten hat.

Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Rf Geuder übernimmt als zweitältestes dazu bereites Ratsmitglied die Sitzungsleitung und bittet um Vorschläge.

 

Rh Schönemann beantragt geheime Wahl.

Zu Wahlhelfern werden Rh Schnell und Rh Schönemann benannt.

 

 

Rh Peemöller schlägt den bisherigen Bgm Rh Beckmann vor, da er sich in der vergangenen Wahlperiode sehr zum Wohle der Gemeinde engagiert habe sowie viele Projekte auf den Weg gebracht und durchgeführt.  Er habe das Amt gewissenhaft wahrgenommen sowie als „Bürgermeister für Alle“ in gerechter Weise gezeigt.  Die Gemeinde stehe heute besser da als vor 5 Jahren.

 

Rh Fahren schlägt Rh Hartmut Ringel vor, da die Partei ZuGu insgesamt die meisten Stimmen in der Gemeinde und Sitze im Gemeinderat erzielt hat und seiner Meinung nach der Wählerwille berücksichtigt werden solle.

 

Rh Struck bemerkt, dass er für die SOLI kandidiert und auch seine Stimmen aus dem sogenannten „grünen Lager“ habe. Entsprechend wollte und möchte er im Rat politisch handeln und seine Schwerpunkte in den Themen Klimawandel, Tierschutz, Atomkraft, Nitrat im Grundwasser, Landwirtschaft, Artensterben, Bienensterben, Glyphosat, Gentechnik usw. sehen.

Durch die Wählerstimmen aus dem sogenannten „grünen Lager“ sehe er auch seine Verpflichtung, den Wählerwillen umzusetzen. Diese Verpflichtung bestehe eigentlich auch für die Ratsfrau Geuder, die auch mit den Stimmen aus dem „grünen Lager“ gewählt wurde. Die Themenschwerpunkte waren seiner Meinung nach eher mit dem Bürgermeister Uwe Beckmann als in der Zeit mit Hartmut Ringel als Bürgermeister umzusetzen.

 

 

Rh Peemöller bemerkt, dass Uwe Beckmann mehr Stimmen als Hartmut Ringel erzielt habe und auch hier der Wählerwille berücksichtigt werden solle.

 

 

Die Auszählung hat folgendes Ergebnis:

 

Alle 11 abgegebenen Stimmen sind gültig. 

 

Auszählung für Wahlvorschlag I, Uwe Beckmann                            Ja            5

Auszählung für Wahlvorschlag II, Hartmut Ringel                                            Ja            6

 

Somit ist Rh Hartmut Ringel zum Bürgermeister der Gemeinde Gusborn gewählt.

 

Er erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Bgm Ringel bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und wünscht sich für die kommende Wahlperiode eine konstruktive vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Anschließend leistet Bgm Ringel den Diensteid ab.

 

Bgm Ringel übernimmt die Leitung der Ratssitzung.