Sitzung: 24.11.2016 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5
Vorlage: 11/1119/2016
Sachverhalt:
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite
Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6
Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Rf Geuder übernimmt
als zweitältestes dazu bereites Ratsmitglied die Sitzungsleitung und bittet um
Vorschläge.
Rh Schönemann
beantragt geheime Wahl.
Zu Wahlhelfern
werden Rh Schnell und Rh Schönemann benannt.
Rh Peemöller
schlägt den bisherigen Bgm Rh Beckmann vor, da er sich in der vergangenen Wahlperiode
sehr zum Wohle der Gemeinde engagiert habe sowie viele Projekte auf den Weg
gebracht und durchgeführt. Er habe das
Amt gewissenhaft wahrgenommen sowie als „Bürgermeister für Alle“ in gerechter
Weise gezeigt. Die Gemeinde stehe heute
besser da als vor 5 Jahren.
Rh Fahren schlägt
Rh Hartmut Ringel vor, da die Partei ZuGu insgesamt die meisten Stimmen in der
Gemeinde und Sitze im Gemeinderat erzielt hat und seiner Meinung nach der
Wählerwille berücksichtigt werden solle.
Rh Struck bemerkt,
dass er für die SOLI kandidiert und auch seine Stimmen aus dem sogenannten
„grünen Lager“ habe. Entsprechend wollte und möchte er im Rat politisch handeln
und seine Schwerpunkte in den Themen Klimawandel, Tierschutz, Atomkraft, Nitrat
im Grundwasser, Landwirtschaft, Artensterben, Bienensterben, Glyphosat,
Gentechnik usw. sehen.
Durch die
Wählerstimmen aus dem sogenannten „grünen Lager“ sehe er auch seine
Verpflichtung, den Wählerwillen umzusetzen. Diese Verpflichtung bestehe
eigentlich auch für die Ratsfrau Geuder, die auch mit den Stimmen aus dem
„grünen Lager“ gewählt wurde. Die Themenschwerpunkte waren seiner Meinung nach
eher mit dem Bürgermeister Uwe Beckmann als in der Zeit mit Hartmut Ringel als
Bürgermeister umzusetzen.
Rh Peemöller
bemerkt, dass Uwe Beckmann mehr Stimmen als Hartmut Ringel erzielt habe und
auch hier der Wählerwille berücksichtigt werden solle.
Die Auszählung hat
folgendes Ergebnis:
Alle 11 abgegebenen
Stimmen sind gültig.
Auszählung für
Wahlvorschlag I, Uwe Beckmann Ja 5
Auszählung für
Wahlvorschlag II, Hartmut Ringel Ja
6
Somit ist Rh Hartmut Ringel zum
Bürgermeister der Gemeinde Gusborn gewählt.
Er erklärt, dass er
die Wahl annimmt.
Bgm Ringel bedankt
sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und wünscht sich für die kommende
Wahlperiode eine konstruktive vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Anschließend
leistet Bgm Ringel den Diensteid ab.
Bgm Ringel
übernimmt die Leitung der Ratssitzung.