Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

 

Bgm Beckmann trägt den Sachverhalt vor.

Vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat beschlossen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten. Es wird daher empfohlen auch für diese Wahlperiode einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Rh Burmester beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Der Rat fasst folgenden


Beschluss:

Auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.