Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß §§ 60 und 103 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom bisherigen Bürgermeister verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Bgm Beckmann stellt allen Gästen die Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates vor, verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet die Ratsfrau Rosmarie Geuder sowie die Ratsherren Timo Burmester, Jörg Deward, Thomas Fahren, Michael Gutzeit, Wolfgang Peemöller, Hartmut Ringel, Wilhelm Schnell, Henning Schönemann und Heinrich-Wilhelm Struck per Handschlag.

Danach verpflichtet Rf Geuder Bgm Beckmann per Handschlag.