Sachverhalt:
Zu Beginn der
ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß §§ 60 und 103
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom bisherigen Bürgermeister
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Bgm Beckmann stellt allen Gästen die Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates
vor, verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet die Ratsfrau
Rosmarie Geuder sowie die Ratsherren Timo Burmester, Jörg Deward, Thomas
Fahren, Michael Gutzeit, Wolfgang Peemöller, Hartmut Ringel, Wilhelm Schnell,
Henning Schönemann und Heinrich-Wilhelm Struck per Handschlag.
Danach verpflichtet
Rf Geuder Bgm Beckmann per Handschlag.