Sitzung: 15.11.2016 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 11/1079/2016
Nimmt die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der
Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit
dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde
mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter)
durch Beschluss zu beauftragen.
Die
Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer
Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.
Auf Vorschlag von
Bgm H. Harms fasst der Rat Karwitz den
Bgm H. Harms beruft
stellv. Bgm Ulrich Dreyer für die Dauer der Wahlperiode in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Stellv. Bgm Ulrich
Dreyer legt den Diensteid ab und erhält die Ernennungsurkunde von Bgm H. Harms.
Beschluss:
Stellv.
Bürgermeister Ulrich Dreyer wird mit der allgemeinen Vertretung des
Bürgermeisters beauftragt.