Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Nimmt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.

 

Die Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

 

Auf Vorschlag von Bgm H. Harms fasst der Rat Karwitz den

 

 

 

 

 

 

Bgm H. Harms beruft stellv. Bgm Ulrich Dreyer für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Stellv. Bgm Ulrich Dreyer legt den Diensteid ab und erhält die Ernennungsurkunde von Bgm H. Harms.

 

 

 


Beschluss:

 

Stellv. Bürgermeister Ulrich Dreyer wird mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters beauftragt.