Sitzung: 15.11.2016 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4
Vorlage: 11/1078/2016
Gemäß § 81 Abs. 2
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten
Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei
Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die
sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung
des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß §
105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch
beim Ratsvorsitz statt.
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs.
4 NKomVG).
Der Rat der
Gemeinde Karwitz fasst den
Einstimmig
beschlossen 9 Ja
Rh Steinhauer
schlägt für die CDU-Fraktion vor, Ratsherrn Ulrich Dreyer zum stellvertretenden
Bürgermeister zu wählen.
Rh K.-H. Harms
schlägt für die SPD-Fraktion vor, Ratsherrn Ulrich Mützel zum stellvertretenden
Bürgermeister zu wählen.
Rh Löter beantragt
geheime Wahl.
Bgm Harms bestimmt
die Ratsherren Brost und Löter zu Stimmenzählern.
Die Wahl erfolgt in
alphabetischer Reihenfolge.
Nach Auszählung der
Stimmen gibt Bgm Harms bekannt, dass auf Ratsherrn Ulrich Dreyer 5 Stimmen und
auf Ratsherrn Ulrich Mützel 4 Stimmen entfallen sind.
Damit ist Ratsherr Ulrich Dreyer zum
stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Ratsherr Ulrich
Dreyer nimmt die Wahl an.
Beschluss:
Der Rat Karwitz
wählt einen stellvertretenden Bürgermeister.