Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Gemäß § 81 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch beim Ratsvorsitz statt.

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz fasst den

 

 

Einstimmig beschlossen  9 Ja

 

 

Rh Steinhauer schlägt für die CDU-Fraktion vor, Ratsherrn Ulrich Dreyer zum stellvertretenden Bürgermeister zu wählen.

Rh K.-H. Harms schlägt für die SPD-Fraktion vor, Ratsherrn Ulrich Mützel zum stellvertretenden Bürgermeister zu wählen.

 

Rh Löter beantragt geheime Wahl.

Bgm Harms bestimmt die Ratsherren Brost und Löter zu Stimmenzählern.

Die Wahl erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.

Nach Auszählung der Stimmen gibt Bgm Harms bekannt, dass auf Ratsherrn Ulrich Dreyer 5 Stimmen und auf Ratsherrn Ulrich Mützel 4 Stimmen entfallen sind.

 

Damit ist Ratsherr Ulrich Dreyer zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Ratsherr Ulrich Dreyer nimmt die Wahl an.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Rat Karwitz wählt einen stellvertretenden Bürgermeister.