Sitzung: 15.11.2016 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/1074/2016
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite
Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6
Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Rh Karl-Heinz Harms
übernimmt als ältestes dazu bereites Ratsmitglied die Leitung der Sitzung und
bittet um Vorschläge.
Rh Steinhauer
schlägt vor, Horst Harms wieder zum Bürgermeister zu wählen.
Rh Schaper-Biemann
erklärt, dass er einer Wiederwahl aufgrund von Mängeln in der
Informationsweitergabe im letzten Jahr nicht zustimmen wird.
Horst Harms stellt
seinerseits richtig, dass die Anzahl der Mitteilungsversammlungen nicht
gesunken ist.
Geheime Wahl wird
nicht beantragt, Es wird offen abgestimmt.
Mit 7 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme und einer
1 Enthaltung wird Horst Harms zum Bürgermeister gewählt.
Horst Harms nimmt
die Wahl an.
Bei einer
Wiederwahl gilt das Ehrenbeamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Das Ablegen
des Diensteides ist nicht notwendig.
Bürgermeister Horst
Harms übernimmt wieder die Leitung der Ratssitzung und bedankt sich für die
Wahl.