Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Herr Horst Harms erläutert den Sachverhalt. Vor der Wahl des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat beschlossen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten. Es wird daher empfohlen auch für diese Wahlperiode einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 


Beschluss:

Auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.