Sitzung: 15.11.2016 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 11/1073/2016
Herr Horst Harms
erläutert den Sachverhalt. Vor der Wahl des Bürgermeisters kann der Rat in
seiner ersten Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen
Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei
Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz).
In der vergangenen
Wahlperiode hat der Rat beschlossen, auf die Bildung eines
Verwaltungsausschusses zu verzichten. Es wird daher empfohlen auch für diese
Wahlperiode einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Ohne Aussprache
fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.