Gemäß § 57 Abs. 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich zwei oder mehr
Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.
Wird ein
Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die mindestens ein Sitz
im Verwaltungsausschuss entfällt (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Um eine Proberechnung
für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vornehmen zu können, ist es
daher erforderlich vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die
Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen.
Rh Herbert
Schaper-Biemann teilt mit, dass der SOLI-Fraktion Karwitz die Ratsmitglieder
Reinhard Dübler und Herbert Schaper-Biemann angehören. Fraktionsvorsitzender
ist Herbert Schaper-Biemann.
Rh Ulrich Dreyer
teilt mit, dass der CDU-Fraktion Karwitz die Ratsmitglieder Ulrich Dreyer,
Andreas Brost, Jürgen Steinhauer und Horst Harms angehören.
Fraktionsvorsitzender ist Ulrich Dreyer, stellv. Fraktionsvorsitzender ist
Jürgen Steinhauer.
Rh. Ulrich Mützel
teilt mit, dass der SPD-Fraktion Karwitz die Ratsmitglieder Karl-Heinz Harms
und Ulrich Mützel angehören. Fraktionsvorsitzender ist Ulrich Mützel.
Rh Frank Löter ist
als Einzelperson (B 90/Grüne) im Rat Karwitz vertreten.