Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß § 57 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich zwei oder mehr Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

Wird ein Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Um eine Proberechnung für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vornehmen zu können, ist es daher erforderlich vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen.

 

Rh Herbert Schaper-Biemann teilt mit, dass der SOLI-Fraktion Karwitz die Ratsmitglieder Reinhard Dübler und Herbert Schaper-Biemann angehören. Fraktionsvorsitzender ist Herbert Schaper-Biemann.

 

Rh Ulrich Dreyer teilt mit, dass der CDU-Fraktion Karwitz die Ratsmitglieder Ulrich Dreyer, Andreas Brost, Jürgen Steinhauer und Horst Harms angehören. Fraktionsvorsitzender ist Ulrich Dreyer, stellv. Fraktionsvorsitzender ist Jürgen Steinhauer.

 

Rh. Ulrich Mützel teilt mit, dass der SPD-Fraktion Karwitz die Ratsmitglieder Karl-Heinz Harms und Ulrich Mützel angehören. Fraktionsvorsitzender ist Ulrich Mützel.

 

Rh Frank Löter ist als Einzelperson (B 90/Grüne) im Rat Karwitz vertreten.