Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Herr Horst Harms erläutert den Sachverhalt. Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung vom 17.11.2011 gemäß § 69 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.

Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt  jeweils für die Wahlperiode. Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zur Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Karwitz vom 17.11.2011 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.