Sitzung: 15.11.2016 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 11/1071/2016
Herr Horst Harms
erläutert den Sachverhalt. Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung
vom 17.11.2011 gemäß § 69 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz die o. g.
Geschäftsordnung beschlossen.
Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode.
Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zur
Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien
weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Ohne Aussprache
fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Karwitz vom 17.11.2011 behält
Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.