Beschluss: Kenntnis genommen

Der Verpflichtungstext wird von 1.SGRat Beitz vorgetragen.

Die Ratsmitglieder werden danach von Herrn Horst Harms gem. § 60 NKomVG verpflichtet, die §§ 40 (Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot) und 42 (Vertretungsverbot) zu befolgen und ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Herr Horst Harms verpflichtet per Handschlag die Ratsherren Andreas Brost, Ulrich Dreyer, Reinhard Dübler, Karl-Heinz Harms, Frank Löter, Ullrich Mützel, Herbert Schaper und Jürgen Steinhauer

Ratsherr Karl-Heinz Harms verpflichtet danach Horst Harms.