Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 7

Gemäß § 81 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch beim Ratsvorsitz statt.

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

 

Bgm Schulz erläutert die Regularien und schlägt vor, dass wie bisher 2 gleichberechtigte stellvertretende Bürgermister gewählt werden sollten.

Hiergegen erhebt sich kein Wiederspruch.

 

Desweiteren merkt er an, dass sich die bisherigen Kandidaten bewährt hätten. Aus diesem Grund schlägt er eine Wiederwahl von Rh Bannöhr und Rh Hanke vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Eine geheime Wahl wird nicht beantragt.

Bgm Schulz lässt getrennt abstimmen.

 


Beschluss:

a)      Es werden 2 gleichberechtigte stellvertretene Bürgermeister gewählt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  7

 

b)      Uwe Bannöhr wird zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Einstimmig gewählt

Ja  6       Enthaltung 1

 

c)       Henning Hanke wird zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Einstimmig gewählt

Ja  6       Enthaltung 1