Sitzung: 16.11.2016 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 11/0990/2016
Gemäß § 81 Abs. 2
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten
Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei
Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die
sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung
des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß §
105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch
beim Ratsvorsitz statt.
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs.
4 NKomVG).
Bgm Schulz
erläutert die Regularien und schlägt vor, dass wie bisher 2 gleichberechtigte
stellvertretende Bürgermister gewählt werden sollten.
Hiergegen erhebt
sich kein Wiederspruch.
Desweiteren merkt
er an, dass sich die bisherigen Kandidaten bewährt hätten. Aus diesem Grund
schlägt er eine Wiederwahl von Rh Bannöhr und Rh Hanke vor.
Weitere Vorschläge
werden nicht gemacht. Eine geheime Wahl wird nicht beantragt.
Bgm Schulz lässt
getrennt abstimmen.
Beschluss:
a) Es werden 2
gleichberechtigte stellvertretene Bürgermeister gewählt.
Einstimmig beschlossen
Ja 7
b) Uwe Bannöhr wird
zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Einstimmig gewählt
Ja 6 Enthaltung 1
c) Henning Hanke wird
zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Einstimmig gewählt
Ja 6 Enthaltung 1